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03.02.2012; 14:00 Uhr
Vertreter der freien Journalisten fordern: »Urheberpersönlichkeitsrecht muss wieder in den Mittelpunkt der Reformdebatten gerückt werden«
»Freischreiber«-Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsreform

Vor dem Hintergrund des geplanten und seit langer Zeit angekündigten 3. Korbes hat der Journalisten-Verband Freischreiber e.V. ein Positionspapier veröffentlicht, in dem der Berufsverband die Interessen der freien Journalisten definiert. Die derzeit geplante Reform schmälere die Rechte der Urheber und ignoriere deren tatsächliche Probleme. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschneide insbesondere die freien Journalisten unzumutbar in ihren Urheberrechten. »Während die Ansprüche der Verwerter (Leistungsschutzrechte) und die Ansprüche der Nutzer (Ausweitung der Schrankenregelung) ausführlich zur Sprache kommen, fallen die Interessen der Urheber bislang weitgehend unter den Tisch«, heißt es in dem Papier.

Der Verband wehrt sich gegen eine behauptete Interessenidentität von Urhebern und Verwertern. Die tatsächlich bestehende Kluft zeige sich an der Entwicklung des Urhebervertragsrechts und dessen praktischer Ausgestaltung, denn den Urhebern werde mittels Rahmen-Verträgen nur noch die Wahl gelassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu verlieren. Das gegenwärtige Urhebervertragsrecht sei wirkungslos. Freischreiber e.V. fordert deshalb im Rahmen einer »Novellierung des Urhebervertragsrechts« klare Aussagen zur angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus sämtlichen Verwertungsarten, eine Informationspflicht der Verwerter über alle tatsächlich erfolgten Werknutzungen, die Pflicht der Verwerter, bei Nutzungen durch Dritte das Einverständnis der Urheber einzuholen sowie eine Begrenzung der Nutzungsdauer. Ferner spricht sich der Verband für die Festlegung einer angemessenen Frist für den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln i.S.d. § 36 UrhG aus.

Im Hinblick auf die »Kostenlos-Mentalität« der Nutzer fordern die Interessenvertreter, »die Ermöglichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einführung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden«. Gemeint sei damit eine Ausweitung der Geräte- und Leermedienabgabe, die »auch u.U. die Provider und/oder die Plattformen und/oder die Nutzer einbezieht«, so Wolfgang Michal, Vorstandsmitglied des Freischreiber e.V. gegenüber »irights info«. Remixe, Mashups, Plagiate und ähnliche »transformative Werknutzungen« lehnen die Interessenvertreter in ihrem Positionspapier ab. Einer Verkürzung der Schutzfristen werde zugestimmt, »sofern ein Ausgleich an anderer Stelle erreicht werden kann«.

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