Institut für Urheber- und Medienrecht

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19.07.2011; 19:44 Uhr
Stellungnahme Deutschlands in der EU-Konsultation zur IPR-Durchsetzungsrichtlinie
Änderungen sind nicht veranlasst

»Aus deutscher Sicht sind keine Änderungen der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG veranlasst«. Deutschland hat in fünf Punkten seine Stellungnahme zur entsprechenden EU-Konsultation zusammengefasst. Danach bestehe keine Notwendigkeit den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Bereiche wie das im deutschen Recht nicht zum geistigen Eigentum gehörende Wettbewerbsrecht zu erweitern.

Auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Online-Bereich seien keine Änderungen angezeigt. Verpflichtungen von Providern zu Internetsperren (die im Bericht der Kommission als erfolgreiches Mittel genannt werden) und zur präventiven Kontrolle werden in diesem Zusammenhang abgelehnt. Darüber hinaus solle abgewartet werden, welche Ergebnisse die Anhörung zur E-commerce-Richtlinie 2000/31/EG vom Herbst 2010 bringt. Dort sei die Haftung der Provider bereits horizontal geregelt. In Deutschland sei die Frage aber auch noch nicht abschließend geklärt. Klar sei nur, dass Rechteinhaber und Diensteanbieter stärker zusammenarbeiten müssen. Es wird auf den zurzeit stattfindenden Wirtschaftsdialog verwiesen (vgl. Meldung vom 14. Juli 2011)

Der Ausgleich zwischen Auskunftsrecht und Privatsphäre sei im Auskunftsanspruch ausreichend geregelt. Vorstöße zur Erweiterung des Schadensrechts wie die kumulative Geltendmachung von entgangenem Gewinn, Verletzergewinn und Lizenzanalogie lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab. Schließlich sei die Kompetenz der EU zur Harmonisierung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Bereich des Strafrechts nicht nachgewiesen.

Dokumente:

 

[IUM/eg]

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