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12.10.2004; 17:36 Uhr
Caroline-Urteil: Verfassungsrichter bestätigt Haltung der Bundesregierung
Hoffmann-Riem: Anrufung der Großen Kammer hätte Entscheidung versteinert

Die Entscheidung der Bundesregierung, keine Rechtsmittel gegen das die Berichterstattung über Prominente einschränkende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.6.2004 (ZUM 2004, 651) einzulegen, war richtig. Dieser Ansicht ist Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem laut einer Pressemitteilung der Nachrichtenagentur AP vom 11.10.2004. Der Richter begründete seine Haltung mit der Befürchtung einer Versteinerung der Entscheidung bei Anrufung der Großen Kammer des EGMR.

Nach dem Urteil des EGMR ist die deutsche Rechtsprechung zu dem Schutz der Privatsphäre von Prinzessin Caroline von Hannover als Person der Zeitgeschichte mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu vereinbaren. Im Fall hatte sich Caroline von Hannover gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.12.1999 (Az. 1 BvR 653/96 - ZUM 2000, 149) gewandt. Danach müsse die Prinzessin als Person der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Fotos hinnehmen, die sie an öffentlich zugänglichen Orten zeigen. Die Richter in Straßburg entschieden zu Gunsten der Klägerin. Die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse daran zu erfahren, wo sich Caroline von Hannover aufhalte und wie sie sich in ihrem Privatleben verhalte.

Die Befürchtungen, durch das Urteil werde die Berichterstattung über bestimmte politische Vorgänge oder Affären eingeschränkt, bezeichnete Hoffmann-Riem als unberechtigt. »Die Freiheit der Recherche und des investigativen Journalismus ist nicht beeinträchtigt.« Die Presse könne sich darauf verlassen, dass das Bundesverfassungsgericht für ihren Schutz sorgen werde. Die deutsche Justiz müsse sich nun mit der Entscheidung auseinandersetzen und das Verhältnis von Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz entsprechend neu definieren. Weiter müsse man die Reaktionen auf das Urteil im Ausland abwarten.

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[IUM/kr]

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