Russland: Sperrung von Webseiten verstößt gegen Meinungsfreiheit
Der EGMR hat entschieden, dass die Sperrung von regierungskritischen Webseiten durch Russland ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit darstellt. Das hat das Gericht gestern in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.
Die vier Antragsteller betrieben jeweils eigene Webseiten, welche allesamt auf Grundlage des russischen Informationsgesetzes gesperrt wurden. Hierin sah das Gericht nun einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK), da sich auf den Webseiten kein illegales Material befunden hätte und somit den Betreibern das Recht auf Informationsübermittlung genommen worden sei. Die Ausführung des Gesetzes führe zu unverhältnismäßigen und willkürlichen Ergebnissen. Gleichzeitig stellte das in Straßburg ansässige Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) fest, da die russischen Instanzgerichte keinen der Fälle hinreichend genau geprüft hätten.
Der EGMR hat Russland deshalb zur Zahlung einer Entschädigung von je 10.000 € verurteilt.
Dokumente:
- Pressemitteilung des EGMR als Download vom 23. Juni 2020 (englisch)
- Meldung bei heise online vom 23. Juni 2020
Institutionen:
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