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13.02.2007; 10:45 Uhr
EU-Fernsehrichtlinie soll im Mai beschlossen werden
Medienminister der EU-Mitgliedstaaten diskutieren noch offene Fragen bei der Novellierung

Mit schnellen Fortschritten und einem möglichen Beschluss der Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie im Mai 2007 rechnen EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur uns Medien, Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Laut einer »ddp«-Meldung vom 12.2.2007 will Reding eine konsolidierte Textfassung bereits Ende Februar vorlegen. Noch offene Fragen diskutierten die für Medien zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten mit der EU-Kommissarin auf einem inoffiziellen Treffen am Rande der Berlinale. An dem grundsäzlichen Verbot von Produktplatzierungen soll festgehalten werden. In den Fällen, in denen sie ausnahmsweise zulässig sein soll (Kino- und Fernsehfilme, Fernsehserien und Sportübertragungen), hielten die Minister das vom Europäischen Parlament zusätzliche Erfordernis, während der Sendungen alle 20 Minuten ein neutrales Logo mit dem Hinweis auf Produktplatzierungen einzublenden (siehe Meldung 14.12.2007), wegen des zusätzlichen Werbeeffekts eher für kontraproduktiv. Eine klare Kennzeichnung am Anfang und Ende des Programms sei daher ausreichend.

Auch bei der Frage der Rechtshoheit wollten die Minister weiter am Herkunftslandprinzip festhalten, das heißt, dass auch zukünftig bei grenzüberschreitenden Programmen das sendende Unternehmen allein der Rechtsaufsicht desjenigen Mitgliedstaats unterliegen soll, in dem die Sendelizenz erteilt worden ist. Mögliche Probleme hierbei sollen durch ein neues Konsultationsverfahren zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten gelöst werden. Schließlich wollen die Minister bei der nächsten Ratssitzung über Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Hör- und Sehgeschädigten zu audiovisuellen Medien entscheiden. Zu den bereits geklärten Punkten zählen die Lockerungen der quantitativen Werbevorschriften, wonach weiterhin maximal 12 Minuten pro Stunde geworben werden darf. Die Zeitgrenzen werden aber generell gestrichen mit Ausnahme von Kino- und Fernsehfilmen, Kinderprogrammen und Nachrichtensendungen, die für jeden programmierten Zeitraum von 30 Minuten einmal unterbrochen werden dürfen.

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