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09.03.2007; 10:59 Uhr
Kommission präsentiert überarbeitete Fassung für neue Fernsehrichtlinie
Beck warnt vor Verwässerung deutscher Jugendschutzbestimmungen

Die Europäische Kommission hat am 9.3.2007 die konsolidierte Fassung zur Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« vorgelegt. Mit dem Vorhaben soll ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für den audiovisuellen Sektor geschaffen werden, der neue Dienste wie Video-on-Demand, Mobile TV und audiovisuelle Angebote im Digital-TV erfassen sowie die Regeln zur Produktplatzierung in Film und Fernsehen modernisieren soll (zu letzterem siehe Meldungen vom 13.2.2007 und 14.2.2007). Im Mittelpunkt der neuen Richtlinie steht das Herkunftslandprinzip, demzufolge die Anbieter sämtlicher audiovisueller Mediendienste nur noch den Vorschriften desjenigen Landes unterworfen werden, in dem sie niedergelassen sind, und nicht mehr 27 unterschiedlichen Rechtssystemen. Für fernsehähnliche Dienste werden aber Mindeststandards festgeschrieben, die unter anderem auch den Bereich des Jugendschutzes betreffen.

Nach Ansicht von Kurt Beck, rheinland-pfälzischer Ministerpräsident und damit zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Bundesländer, seien die Vorgaben hinsichtlich des letzten Punkts grundsätzlich begrüßenswert, aber »bei weitem nicht ausreichend« und drohten daher das anspruchsvolle deutsche Jugendschutz-System aufzuweichen. Er forderte daher eine Klarstellung in der Entwurfsfassung, dass für nicht-lineare Dienste die europäische E-Commerce-Richtlinie mit ihren Ausnahmebestimmungen uneingeschränkt weiter gelte und die Regelungen der revidierten Fernsehrichtlinie nur zusätzlich Anwendung finden sollten.

Eine weitere offene Frage zwischen EU-Parlament und Rat betrifft die Unabhängigkeit der nationalen Medienaufsichtsbehörden von den nationalen Regierungen und allen Anbietern audiovisueller Mediendienste sowie die Garantie ihrer unparteiischen und transparenten Arbeitsweise. Alle beteiligten Seiten hoffen aber, dass im Mai 2007 die neue EU-Fernsehrichtlinie von Parlament und Rat in zweiter Lesung angenommen werden wird.

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