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14.08.2007; 12:27 Uhr
Revision der Fernsehrichtlinie tritt noch 2007 in Kraft
Zweite Lesung im Europäischen Parlament für November/Dezember 2007 geplant

Voraussichtlich im November/Dezember 2007 wird sich das Europäische Parlament in zweiter Lesung mit der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste befassen, mit der die EU-Fernsehrichtlinie revidiert werden soll. Damit soll die Richtlinie nach Angaben der Europäischen Kommission noch im Jahr 2007 in Kraft treten. Da die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit erhalten, um die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, werden dann also spätestens ab 2010 die neuen Vorgaben auch in Deutschland gelten. Im Mai 2007 hatte zunächst das Europäische Parlament zunächst einem mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromissvorschlag zugestimmt, dem sich dann Ende des Monats die EU-Kulturminister in einem - vorläufigen - gemeinsamen Standpunkt angeschlossen hatten (siehe Meldungen vom 8.5.2007 und 24.5.2007).

Mit der neuen Richtlinie werden zukünftig sowohl Dienste des klassischen Fernsehens als auch neue fernsehähnliche Dienste auf Abruf unabhängig vom Übertragungsweg grundsätzlich gleichen Bedingungen zum Jugend- und Verbraucherschutz, zur Förderung kultureller Vielfalt und zum Medienpluralismus unterworfen. Ferner werden die quantitativen Werberegelungen auf ein Mindestmaß begrenzt und flexibler gestaltet. Die Produktplatzierung bleibt zwar grundsätzlich verboten, jedoch sollen nach der Richtlinie Ausnahmen bei Kino- und Fernsehfilmen, Fernsehserien, Sportübertragungen und leichten Unterhaltungsprogrammen zulässig sein.

Zu diesem Thema:

  • Die Revision der Fernsehrichtlinie - Ist die Revision eine Reform? Aufsatz von Privatdozentin Dr. Jutta Stender-Vorwachs, LL.M. (USA, UVirg.), und Natalia Theißen, Hannover, ZUM 2007, 613-620 (Heft 8/9/2007)

Dokumente:

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