mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.04.2001; 20:31 Uhr
IG Medien macht wegen elektronischer Pressespiegel mobil
Gewerkschaft ruft Autoren auf, sich für Urheberrechte einzusetzen

Die Industriegewerkschaft Medien (IG Medien) macht ihre Mitglieder wegen elektronischer Pressespiegel mobil. In der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Menschen Machen Medien appelliert die Gewerkschaft an feste und freie Autoren von Zeitungen und Zeitschriften, sich für eine angemessene Vergütung einer elektronischen Nutzung ihrer Texte einzusetzen. Außerdem fordert die Gewerkschaft ihre Mitglieder dazu auf, einseitigen Erklärungen der Verleger zu elektronischen Nutzungsrechten zu widersprechen. An elektronischen Pressespiegeln würden sonst in Zukunft nur die Verlage verdienen, warnt die IG Medien.

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger setzen große Hoffnungen in den Vertrieb von Presseübersichten in digitaler Form. Bereits im Jahr 1999 gründeten die Verlage Springer, Burda, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, Spiegel, Süddeutscher Verlag, Handelsblatt gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher ZeitungsverlegerVerband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG). Geschäftsgegenstand der PMG ist der Vertrieb elektronischer Pressespiegel an Unternehmen, Behörden und Verbände. Die Kunden der PMG können sich seit Anfang April 2001 am jeweiligen Erscheinungstag ab sieben Uhr morgens aktuelle Zeitungsberichte aus rund 40 Druckerzeugnissen über das Internet herunterladen und beispielsweise über ein firmeneigenes Intranet an verschiedenen Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen. Die Gesellschafter der PMG rechnen mit einem jährlichen Umsatz von 50 bis 100 Millionen Mark.

Nach Angaben der IG Medien sind die Verleger bisher nicht bereit, für die Nutzung von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln in elektronischen Pressespiegeln Nutzungsvergütungen an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zu zahlen. Die Verleger sind im Gegensatz zu VG Wort und Gewerkschaften der Auffassung, elektronische Vervielfältigung seien von § 49 Urhebergesetz (UrhG) nicht erfasst. § 49 UrhG regelt Nutzungsentgeltansprüche der VG Wort gegen die Herausgeber von Pressespiegeln. Den Abschluss von entsprechenden Verträgen mit der VG Wort haben die Verleger deshalb bisher verweigert.

Die IG Medien fordert ihre Mitglieder auf, den Verlagen elektronische Nutzungsrechte nur gegen eine angemessene Vergütung einräumen. Außerdem rät die Gewerkschaft dazu, einseitigen Erklärungen der Verleger, in denen diese sich das Recht zur elektronischen Vervielfältigung zusprechen, ausdrücklich zu widersprechen. Autoren sollten der VG Wort eine Übersicht von Artikeln mitteilen, für die sie den Verlagen nur ein einfaches Nutzungsrecht zum Abdruck in Printmedien eingeräumt hätten.

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