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08.03.2002; 14:59 Uhr
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger müssen elektronischen Pressespiegel einstellen
PMG nach Auffassung des DPMA "unerlaubte Verwertungsgesellschaft"

Die deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverleger müssen die Herausgabe elektronischer Pressespiegel durch die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) bis auf weiteres einstellen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entschied am 8.3.2002, bei dem Gemeinschaftsunternehmen handele es sich der Sache nach um eine Verwertungsgesellschaft, die nach dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis des DPMA als zuständiger Aufsichtsbehörde bedürfe. Die PMG habe es unterlassen, eine solche Erlaubnis zu beantragen. Das DPMA müsse deshalb einschreiten und den weiteren Geschäftsbetrieb untersagen. Nur so könne verhindert werden, dass sich das Unternehmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle entziehe. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) begrüßte die Entscheidung der Behörde. Ihr Geschäftsführer Felix Melichar erklärte in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Heise Verlag, er hoffe, dass der PMG dank der Entscheidung des DPMA "kurzfristig das rechtswidrige Handwerk gelegt werden kann". Melichar forderte, dem Unternehmen dürfe auch keine Betriebserlaubnis erteilt werden, da die PMG Gelder nur an die beteiligten Verlage, nicht aber auch an die betroffenen Autoren ausschütte.

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben die PMG bereits 1999 gegründet. Gesellschafter sind neben den Verlagen Augstein, Burda, FAZ, Gruner + Jahr, Springer, dem Süddeutschen Verlag und der Verlagsgruppe Handelsblatt auch der Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Geschäftsgegenstand des Gemeinschaftsunternehmens ist der Vertrieb elektronischer Pressespiegel an Unternehmen, Behörden und Verbände. Die Kunden der PMG können sich seit Anfang April 2001 am jeweiligen Erscheinungstag ab sieben Uhr morgens aktuelle Zeitungsberichte aus zur Zeit rund 90 Druckerzeugnissen über das Internet herunterladen und beispielsweise über ein firmeneigenes Netzwerk an verschiedenen Bildschirmarbeitsplätzen zur Verfügung stellen. Das Unternehmen hofft auf einen jährlichen Umsatz von 50 bis 100 Millionen Mark. Die PMG ist allerdings nicht bereit, für die Nutzung von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln in den elektronischen Pressespiegeln Nutzungsvergütungen an die VG Wort zu zahlen. Die Gesellschafter des Unternehmens sind der Auffassung, elektronische Verviefältigungen seien von der Vergütungspflicht nach § 49 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht erfasst. Die PMG steht außerdem auf dem Standpunkt, sie nehme nicht Rechte der Autoren war, sondern Rechte der Verlage.

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