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03.04.2013; 09:47 Uhr
US-Gericht untersagt Weiterverkauf digitaler Musikstücke
ReDigi unterliegt im Rechtsstreit um Verkauf gebrauchter MP3s

Im Prozess des US-Plattenlabels Capitol Records gegen ReDigi, einem Online-Marktplatz für den Weiterverkauf legal erworbener MP3s befand ein New Yorker Bezirksgericht, dass der Weiterverkauf von digital gespeicherter Musik ohne Erlaubnis des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Inhaber einer legal erworbenen »iTunes«-Datei werde zwar deren Eigentümer, dürfe als solcher aber nur das von ihm erworbene Original, keine Kopie, online weiterverkaufen, so die Entscheidung des Gerichts. 

ReDigi berief sich im Verfahren (vgl. Meldung vom 9. Oktober 2012) auf die »First Sales Doctrine« (Title 17, § 109 Copy Right Act 1976), wonach es der Zustimmung des Rechteinhabers nur für den Erstverkauf des Werkes bedarf. Das Gericht folgte nun aber der Ansicht von Capitol Records und sah Weiterverkäufe digitaler Werke nicht von der »First Sales Doctrine« gedeckt. Bei dem Upload der gebrauchten Musikdateien in die ReDigi-Cloud werde keine Übertragung der Originaldatei vorgenommen. Das Gericht sah in dem Vorgang vielmehr eine unerlaubte Vervielfältigung und befand ReDigi der Urheberrechtsverletzung sowie der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig. Den geltendgemachten Schadensersatzansprüchen von Capitol Records -150.000 US-Dollar pro Song- hat das Gericht nicht stattgegeben. Stattdessen sollen die Parteien schriftliche Vorschläge zum weiteren Vorgehen übermitteln.

Dokumente:

[IUM/ct]

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