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25.09.2003; 12:23 Uhr
US-Gericht untersagt FTC Einsatz so genannter »do not call«-Liste
US-Regulierungsbehörde überschreitet damit ihre gesetzliche Zuständigkeit

Ein US-Bezirksgericht hat am 24.9.2003 die US-Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) in ihre Schranken gewiesen und entschied, dass diese die von ihr initiierte »do not call«-Liste aufgeben müsse. In diese konnten sich Konsumenten seit Ende Juni 2003 online eintragen, um sich vor ungewollten Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern zu schützen. Telefonmarketingunternehmen, die trotzdem auf der Liste registrierte Personen anrufen, sollten ab 1.10.2003 pro Anruf 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.

Richter Lee West sah durch das Verhalten der FTC deren gesetzliche Zuständigkeit als überschritten an. Zwar habe die Behörde den gesetzlichen Auftrag, den Verbraucher vor den Auswirkungen »betrügerischen oder missbräuchlichen Telemarketings« zu schützen. Unverlangte Anrufe begründeten einen solchen Auftrag allerdings nicht, da sie weder betrügerisch noch missbräuchlich seien. Nach dem Bericht hat die FTC bereits erklärt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen und beantragt, den Vollzug des Urteils auszusetzen.

Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte stellen so genannte Cold Calls, unaufgeforderte Telefonwerbung, einen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar (UWG) (OLG Frankfurt am Main Az.: 6 U 36/03).

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[IUM/kr]

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