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30.11.2004; 15:02 Uhr
Baldige Eröffnung der Strafverfahren gegen »FTPWelt«-Nutzer
15.900 Nutzer des Piratennetzwerk müssen mit Strafverfahren rechnen

Die Kunden des Piratennetzwerkes »www.FTP-welt.com« (FTPWelt) müssen mit Strafverfahren gegen sie rechnen. Laut eines Berichts von heiseonline vom 29.11.2004 hat Staatsanwalt Thomas Köhler angekündigt, gegen die Nutzer des illegalen Angebots Strafverfahren einzuleiten. Allerdings stellte er klar, dass nicht alle eröffneten Verfahren zu Strafen führen würden. Gegen eine monatliche Zahlung von 135 Euro war es den Nutzern möglich, unbegrenzten Zugriff auf die Dateien zu nehmen. Wie Thomas Köhler gegenüber heiseonline erklärte, hat die Auswertung der beschlagnahmten Datenbank zu dem Ergebnis geführt, dass 15.900 Abnehmer von illegal in Umlauf gebrachten Filmen, Musikstücken und Games gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Es steht jedoch noch nicht fest, ob gegen sie alle ein Strafverfahren eröffnet wird.

Die Verfahren gegen die drei Hauptverdächtigen werden nach Angaben Köhlers in einigen Monaten eröffnet. Die Auswertung der Daten, die das Landeskriminalamt Thüringen auf den bei »FTPWelt« beschlagnahmten Computern gefunden hat, nehme noch einige Zeit in Anspruch. Bisher fand die Staatsanwaltschaft bei den drei Hauptverdächtigen etwa 800.000 Euro, wovon sich 380.000 Euro eindeutig dem Betrieb von »FTPWelt« zuordnen ließen.

Gemeinsam mit der Kriminalpolizei hatten Ermittler der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 16.9.2004 den vermutlich weltweit bisher größten Internethandel mit Raubkopien auffliegen lassen. Bei Razzien in Thüringen, Bayern und Niedersachsen konnten die Ermittler vier mutmaßliche Betreiber des Piratennetzwerkes »www.FTP-welt.com« festnehmen. Über die vermutlich seit Juni 2003 freigeschaltete Internetseite konnten rund 45.000 zahlende Kunden Raubkopien aktueller Musikstücke, Filme, Computerspiele und PC-Programme beziehen. Hierbei ist nach Schätzungen der Selbsthilfegruppe ein Schaden im zweistelligen Millionenbereich entstanden. Den Tatverdächtigen, gegen die bereits Haftbefehl erlassen wurde, werden Geldwäsche, die Gründung einer kriminellen Vereinigung und massive Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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