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22.02.2007; 19:16 Uhr
Bewährungsstrafen für Urheberrechtsverletzer
Landgericht Mühlhausen verhängt zusätzlich Geldstrafen von insgesamt 170.000 EUR gegen drei Angeklagte

Wegen des illegalen Online-Vertriebs von Film- und Musikdateien sowie von PC-Spielen sind drei Männer vom Landgericht Mühlhausen am 21.2.2007 zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und 23 Monaten und Geldstrafen von 6-90.000 EUR verurteilt worden. Gegen einen Angeklagten ist das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 2.500 EUR wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Wie »satundkabel.de« am 21.2.2007 meldet, fließen von den Einnnahmen von über 700.000 EUR, die die Angeklagten aus dem illegalen Angebot erzielt haben, ca. 400.000 EUR an die Finanzbehörden zum Ausgleich von Steuerschulden, 200.000 EUR erhält die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), deren Nachforschungen letztlich die Anklage ermöglichten; der Rest verfällt der Staatskasse. Wie die »Badischen Nachrichten« am 15.2.2007 berichteten, hatten die Angeklagten, darunter ein Student und ein Rechtsanwalt, zwischen Juni 2003 und September 2004 für rund 15.000 registrierte Kunden die Dateien auf Servern im Ausland abgelegt, einige jedoch auch auf solchen der Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel, um so den Eindruck zu erwecken, dass die Angebote von dort stammten. Gegen 120 Kunden der Verurteilten wird nun in Thüringen ermittelt.

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