mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.01.2014; 15:02 Uhr
Niederländisches Gericht hebt Anordnung zur Blockade von »The Pirate Bay« auf
»Sperre ist ineffektiv und behindert unternehmerische Freiheit«

Die Anti-Piraterie-Organisation BREIN musste gestern eine Niederlage gegen zwei niederländische Internetprovider einstecken. BREIN hatte im Jahr 2012 gerichtlich die Blockadepflicht des Torrent-Verzeichnisses »The Pirate Bay« für niederländische Internet Service Provider (ISP) durchgesetzt. Seit dem ist »The Pirate Bay« in den Niederlanden für Verbraucher nicht zu erreichen.

Ein Gericht in Den Haag hat mit gestrigem Urteil die Sperre jedoch wieder aufgehoben und entschieden, dass Provider ihren Nutzern künftig nicht mehr den Zugang zu der Filesharing-Plattform »The Pirate Bay« sperren müssen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Blockierungsmaßnahmen »unverhältnismäßig« und »ineffektiv« seien.

Onlineberichten zufolge stützen die Richter ihre Entscheidung auf eine Studie der Universität Amsterdam, bei der Internetnutzer zu ihren Gewohnheiten befragt wurden. Nur 20 bis 25 Prozent hätten angegeben, nach Erlass der »Pirate-Bay«-Sperre weniger Material aus illegalen Quellen heruntergeladen zu haben. Ferner folgte das Gericht der Argumentation der Provider, die Sperrpflicht würde ihre unternehmerische Freiheit einschränken.

Der Lobby-Verband BREIN hält die Begründung des Urteils für widersprüchlich. Die Entscheidung sei für die Entwicklung eines legalen Onlinemarkts schädlich. Er behalte sich vor, vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5125:

https://www.urheberrecht.org/news/5125/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.