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15.10.2015; 10:57 Uhr
»Kino.to«-Helfer erhalten Geld- und Bewährungsstrafe
nach Geständnis, für »Kino.to« illegal kopierte Filme und Serien auf eigenen Filehostern gespeichert und verbreitet zu haben

Einem Bericht von »Golem« zufolge sind zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals »Kino.to« am 12. Oktober 2015 vor dem Amtsgericht Leipzig zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden (Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie »Golem« unter Berufung auf Amtsrichter Mathias Winderlich berichtet. Beide hatten ein umfassendes Geständnis abgelegt, für »Kino.to« illegal kopierte Filme und Serien auf einem eigenen Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-jährige Angeklagte soll 50.000 Kopien auf den eigenen und auf fremde Filehoster hochgeladen haben. Neben den Haftstrafen, die auf Bewährung ausgesetzt wurden, muss der 29-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 75.000,00 Euro zahlen; der 32-Jährige 1.500,00 Euro. 

Im Juni 2011 wurde »Kino.to« vom Netz genommen und deren Betreiber verhaftet (vgl. hierzu die Meldung vom 20. Juni 2011). Wie »Golem« berichtet, ist der Gründer 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in einer Klage zu »Kino.to« am 27. März 2014 geurteilt, dass Internetsperren gegen illegale Angebote zulässig sind (siehe ZUM 2014, 494 - abrufbar bei Beck-Online).

Dokumente:

[IUM/kr]

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