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18.06.2007; 10:35 Uhr
AG Kino - Gilde fordert größere Unterstützung der Kinobranche
Novelle des FFG soll Entlastung bei Filmabgabe vorsehen

Mit Blick auf die zukünftige Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) fordert die Arbeitsgemeinschaft Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. (AG Kino - Gilde) eine Rückbesinnung zur Förderung des Kinofilmsektors allgemein und eine Konzentration der Produktionsfilmförderung auf den Kinofilm im Besonderen. In ihrer Stellungnahme vom 5.6.2007 wies die AG Kino - Gilde auf die strukturellen Änderungen im Bereich der Filmbranche hin, die zum einen externe Faktoren wie verändertes Freizeitverhalten beträfen, zum anderen aber auch marktinterne Gesichtpunkte wie das Aufkommen neuer Auswertungsmedien oder das Missbrauchspotential durch Raubkopien. Auf der anderen Seite übernähmen aber die Filmtheater im Rahmen der Wertschöpfungskette eine zentrale Position ein ebenso wie aber auch in kultureller, sozialer und stadtpolitischer Hinsicht, die es zu berücksichtigen gelte.

Dem könne nur durch eine deutliche Entlastung der Kinobranche begegnet werden. Entgegen der Verschiebungen in der Wertschöpfungskette seien die Filmtheater nach wie vor die größten Beitragszahler im Rahmen der Filmabgabe. Daher müssten die Filmabgabesätze wieder auf das Niveau von 2003 abgesenkt sowie die aktuellen Freigrenzen und Staffelsätze bebehalten werden. Ferner seien die Kinoförderung nach § 68 Abs. 1 Nr. 5 FFG auf insgesamt 30 Prozent anzuheben sowie - mit Blick auf die anstehenden, digitalisierungsbedingten Investitionen - zusätzliche Gelder in angemessenem Umfang bereitzustellen. Als weitere Maßnahme sollen die aktuellen Auswertungsstufen beibehalten und die in § 30 Abs. 5 FFG vorgehenenen Ausnahmemöglichkeiten für ein Abweichen von Sperrfristen ersatzlos gestrichen werden. Auch sei die Kinobranche bei der Besetzung der Organe der Filmförderungsanstalt (FFA) stärker zu berücksichtigen. Schließlich müssten nach Ansicht der AG Kino - Gilde die Fernsehanstalten stärker und die neuen Auswertungsmedien leistungsgerecht an der Finanzierung der Filmförderung beteiligt werden. Für den erstgenannten Gesichtspunkt schlägt sie - ebenso wie der Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) - eine Regelung durch einen Bund-Länder-Staatsvertrag vor.

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