FFG-Novelle passiert Bundestag
Die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG), deren Abschluss vor der Sommerpause geplant ist (vgl. Meldung vom 27. Januar 2010), ist am 11. Juni 2010 mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet worden. Im neuen FFG ist eine gesetzliche Abgabepflicht für Fernsehveranstalter und damit eine Gleichbehandlung mit Kinobetreibern und Videowirtschaft festgeschrieben. Das neue Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2010.
Am 16. Juni 2010 diskutiert der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten aus der Filmwirtschaft über Möglichkeiten der Förderung vor allem kleiner Kinos und Programmkinos im Rahmen ihrer Umstellung auf digitale Kinotechnik.
Dokumente:
- Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 12. Juni 2010
- Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 11. Juni 2010
Institutionen:
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