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01.10.2013; 20:21 Uhr
BVerfG verhandelt am 8. Oktober zum Filmförderungsgesetz
Produzentenallianz: »Filmförderung nach dem FFG ist schlicht unverzichtbar«

Am Dienstag kommender Woche verhandelt das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes (FFG). Mit Verfassungsbeschwerden (Az.: 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und BvR 1564/12) wenden sich verschiedene Kinobetreiber gegen die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen des VG Berlin, in denen sie sich erfolglos gegen Abgabenbescheide der Filmförderungsanstalt (FFA) für das erste Halbjahr 2004 zur Wehr setzten. Die Beschwerdeführer machen insbesondere eine Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes geltend. Der Bund sei ihrer Ansicht nach für die Regelung der Filmabgabe nicht zuständig. Ferner seien die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer Sonderabgabe nicht erfüllt.

Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) erklärt: »Die Filmförderung nach dem FFG ist nicht nur für die Produzenten in Deutschland essenziell, sondern auch für alle unsere Partner, wie Autoren, Regisseure, Komponisten, Schauspieler und Filmschaffende«. »Ohne die Filmförderung«, so Thies, »würde ein großer Teil der deutschen Kinofilmproduktion nicht mehr stattfinden. Sie ist schlicht unverzichtbar.« Erst das Zusammenspiel der Förderungen auf Länderebene mit der FFA schaffe die Grundlage sowohl für die Filmkultur als auch für die Filmwirtschaft in Deutschland - und beide Aspekte seien untrennbar miteinander verbunden. 

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