mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.03.2008; 11:00 Uhr
CSU-Positionen zur FFG-Novellierung
Kürzung der Fördermittel für Drehbücher, mehr Mittel für Projektfilmförderung, gesetzliche Abgabepflicht für TV-Sender

Eine gesetzliche Abgabenpflicht für alle Nutzer von Spiel- und Dokumentarfilmen, eine geänderte Aufteilung der Fördermittelverwendung sowie Modifikationen im Detail bei den Rechtelaufzeiten im Fernsehen - dies sind einige der Vorschläge der CSU zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG).

Vielfach gefordert, so scheinen sich auch die Christlich-Sozialen der Ansicht anzuschließen, die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter - und hier sowohl »Free-TV«- als auch »Pay-TV«- Anbieter - sowie neue Mediendienste gesetzlich zu einer Filmabgabe zu verpflichten. Bislang werden die Beiträge der Fernsehsender gemäß § 67 FFG mit der Filmförderungsanstalt für befristete Zeiträume ausgehandelt. Als Maßstab für die Angemessenheit der Höhe der Filmabgabe könne, so das Positionspapier, die Zahl der ausgestrahlten Spiel- und Dokumentarfilme ein geeignetes Kriterium darstellen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hatte demgegenüber Anfang Februar Verhandlungen wie bisher als den Weg mit den besseren Ergebnissen bezeichnet (siehe Meldung vom 8.2.2008).

Ein weiteres Thema mit Konfliktpotential ist die Mittelverwendung. Nachdem hier letztlich alle an dem Prozess der Filmherstellung und -verwertung höhere Anteile jeweils zu ihren Gunsten gefordert hatten, schlägt die CSU vor, den Schwerpunkt der Förderung künftig wieder stärker auf die Projektfilmförderung zu legen. In der Konsequenz soll letztere in § 68 FFG von sechs auf zehn Prozent angehoben werden; letzteres entspricht einem Vorschlag deutscher Filmproduzenten (siehe Meldung vom 18.2.2008). Die Absenkung der Referenzfilmförderung von 48,5 auf 45 Prozent sei dem Positionspapier zufolge wegen des neuen zusätzlichen Fördersystems des »Deutschen Filmförderfonds« (DFFF) gerechtfertigt. Ohne Begründung bleibt die Absenkung der Quote zur Drehbuchförderung von zwei auf 1,5 Prozent der Gesamtmittel. Auf wenig Gegenliebe wird dieser Vorschlag bei dem Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD) stoßen; dieser hatte eine Erhöhung auf fünf Prozent sowie weitere Modelle der Förderung gefordert (siehe Meldung vom 20.9.2007). Bei der Referenzmittelförderung sollen die Schwellenwerte der Kinobesucherzahlen eher angehoben, die Festivalliste restriktiv ausgelegt und die Verwendung dieser Mittel auch zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Produzenten zugelassen werden.

Ferner will die CSU die für die Video- und Fernsehnutzungsrechte in § 30 FFG geregelten Sperrfristen erhalten und gegebenenfalls die Aufnahme neuer Verwertungsformen in den Katalog prüfen. Hinsichtlich der Rechtelaufzeiten in Auswertungsverträgen mit TV-Sendern soll die bisherige Fünfjahresregelung des § 25 Abs. 4 Nr. 5 FFG für den »Free-TV«-Bereich beibehalten werden. Beim Bezahlfernsehen jedoch soll eine gleichzeitige Übertragung der »Pay-T«-Rechte mit denjenigen fürs »Free-TV« an den gleichen Sender ausgeschlossen werden, so dass der Produzent grundsätzlich separat über die Vergabe der »Pay-TV«-Rechte entscheiden kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob innerhalb der Laufzeiten die Zahl der Ausstrahlungen auf ein Mindestmaß reduziert werden könnten.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Die Sperrfristenregelungen des FFG, Anmerkungen zum geltenden Recht, Vorschläge zur Novellierung, Aufsatz von Dr. Friedrich Radmann, LL.M. (London), München, ZUM 2008, 197-207 (Heft 3 - erscheint am 17.3.2008)
[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3328:

https://www.urheberrecht.org/news/3328/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.