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06.03.2008; 11:32 Uhr
Neumann legt Vorentwurf zur FFG-Novellierung vor
Reduzierung der Sperrfristen für Auswertung, mehr Fördermittel für Drehbuchautoren, weniger für die Referenzfilmförderung

Der Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat am 5.3.2008 den bereits im Vorfeld diskutierten und für den Februar angekündigten Vorentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) vorgelegt. Bis zum 18.3.2008 können nun hierzu Stellungnahmen abgegeben werden. Nach einer ersten Durchsicht werden u. a. umfangreiche Änderungen bei den Sperrfristen vorgeschlagen. So soll z. B. zukünftig die Auswertung von geförderten Filmen durch nicht-lineare elektronische Dienste und Zugriffsdienste für ein festgelegtes Filmprogrammangebot schon nach sechs Monaten zulässig sein, auch die Auswertung durch Bezahlfernsehen soll schon nach 12 statt bisher 18 Monaten nach der regulären Erstaufführung möglich sein, bei frei empfangbarem Fernsehen sinkt die Sperrfrist ebenfalls von 24 auf 18 Monate.

Weitestgehend unverändert sind die Voraussetzungen zur Referenzfilmförderung von programmfüllenden Filmen geblieben, Filme mit Herstellungskosten unter 1 Mio. EUR werden Kinder-, Dokumentar- und Erstlingsfilmen gleichgestellt. Ergänzt werden soll jedoch der Auflagenkatalog des bisherigen § 25 Abs. 4 FFG (= Abs. 3 FFG-E) hinsichtlich der Auswertungsverträge zwischen Filmherstellern und Fernsehveranstaltern un bezüglich der Auswertung im Kino. Bei der Projektfilmförderung regelmäßig eine Höchstförderung von 1 Mio. EUR möglich sein, jedoch soll nun generell eine Gesamtwürdigung zwischen Förderung und Herstellungskosten erfolgen. Auch sollen zukünftig keine Eigenleistungen mehr für den Eigenanteil des Herstellers berücksichtigt werden. Änderungen sind auch bei Auszahlungsgrundsätzen und Rückzahlungsbedingungen des Darlehens vorgesehen.

Umfangreiche Änderungen und Ergänzungen sieht der Vorschlag Neumanns auch bei der Drehbuchförderung vor. Diese sollen grundsätzlich mit bis zu 30.000 EUR gefördert werden können, mit bis zu 10.000 EUR auch sog. Treatments. Untr bestimmten Voraussetzungen sollen auch Drehbuchautoren allein antragsberechtigt sein. Auch sollen hierfür drei statt bisher zwei Prozent des Fördermittelaufkommens gem. § 68 FFG reserviert sein. Weitere Erhöhungen sind für die Projektfilmförderung (8,5 statt bisher 6 Prozent) und insgesamt für die Förderung des Filmabspiels vorgeschlagen. Einbußen muss hingegen die Referenzfilmförderung hinnehmen, hier sind nur noch 37,5 statt bislang 48,5 Prozent vorgesehen. Begründet wird dies mit der Einführung des »Deutschen Filmförderfonds« (DFFF), über den zusätzlich 60 Mio. EUR jährlich vergeben werden und weshalb die Reduzierung bei § 68 FFG um ca. drei Mio. EUR vertretbar sei.

Zu dem Aufkommen der Fördermittel sollen die Fernsehveranstalter weiterhin durch Vereinbarungen mit der FFA verpflichtet werden, der vielfachen Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung ist Neumann somit nicht nachgekommen. Jedoch sollen zukünftig auch mit solchen Programmvermarktern Vereinbarungen getroffen werden, deren Angebote auf »digitalen Übertragungskapazitäten oder digitalen Datenströmen« basieren. Damit sollen also neue Video-on-Demand-Angebote insbesondere über das Internet einbezogen werden. Weitestgehend gleich geblieben ist die Filmabgabe für Filmtheater, bei der Videowirtschaft sollen solche Anbieter von der Abgabenverpflichtung ausgenommen werden, deren Netto-Jahresumsatz 50.000 EUR nicht übersteigt.

Ebenfalls Änderungen sollen bei den Förderungshilfen vorgenommen werden; so sind u. a. wie erwartet Hilfen zur Digitalisierung des Filmabspiels (digitaler »Roll-out«) vorgesehen. Weitere Veränderungen betreffen die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Filmförderungsanstalt, dem nun auch ein Vertreter des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels e.V. angehören soll. Geringfügige Veränderungen sind auch bei der Zusammensetzung der Vergabekommission zugunsten der Filmproduzenten vorgesehen. Neu eingeführt werden sollen ferner in § 14 a FFG Begriffsbestimmungen, die bislang über verschiedene Paragraphen verteilt waren.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Die Sperrfristenregelungen des FFG, Anmerkungen zum geltenden Recht, Vorschläge zur Novellierung, Aufsatz von Dr. Friedrich Radmann, LL.M. (London), München, ZUM 2008, 197-207 (Heft 3 - erscheint am 17.3.2008)
  • Ist das neue deutsche Fördersystem »bankable«? Aufsatz von Dr. Mathias Hellriegel, LL.M. und Konstantin von Reden-Lütcken, MBA, Berlin, ZUM 2007, 364-367 (Heft 5)
  • Filmförderung und Europarecht - Der neue Filmförderfonds und die geplante Verschärfung der europäischen Beihilfenkontrolle, Aufsatz von Dr. Heike Geier, Berlin, ZUM 2007, 178-186 (Heft 3)
[IUM/hl]

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