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09.03.2009; 16:07 Uhr
Produzenten warnen vor Zahlung von Filmabgaben unter Vorbehalt
Offener Brief an FFA-Beitragszahler

Die Allianz Deutscher Produzenten warnt Kinobetreiber und Videounternehmen davor, ihre Förderungszahlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Filmabgabe nach §§ 66 und 66a des Filmförderungsgesetzes (FFG) nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Dadurch würde die Filmproduktion in Deutschland gefährdet, weil die Filmförderungsanstalt (FFA) gezwungen wäre, ihre Leistungen zu reduzieren. Diese Referenzfilmförderung sei entscheidendes Element kleiner und großer Filmprojekte, wie die Produzenten in einem offenen Brief an die Beitragszahler der FFA betonen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 25. Februar 2009 entschieden, dass die gesetzlich vorgesehene Abgabepflicht der Kinobetreiber und Videounternehmen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoße, da Fernsehveranstalter, die ebenfalls wirtschaftlich von der Filmförderung profitierten, lediglich vertraglich zur Abgabenzahlung verpflichtet seien (vgl. Meldung vom 26. Februar 2009). Die Sache wurde daher dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Nach Informationen der Allianz Deutscher Produzenten werde daher nun von den Verpflichteten überlegt, die Zahlung bis zum endgültigen Urteil nur unter Vorbehalt zu tätigen.

Eine damit verbundene Reduzierung der Referenzfilmförderung könne, so die Allianz Deutscher Produzenten, auch nicht durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) kompensiert werden, da eine solche Förderung den Nachweis einer bestehenden Gesamtfinanzierung des Filmprojektes voraussetze. Konkret befürchte man einen Rückgang bei deutschen Filmproduktionen um 50 Prozent, mit dem auch Wegfall von Arbeitsplätzen und eine Reduzierung des Marktanteils deutscher Filme verbunden seien. Es könne sein, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst in zwei Jahren ergehe; sollte die Verpflichtung zur Beitragszahlung dann verfassungsrechtlich bestätigt werden, sei diese Entwicklung möglicherweise nicht mehr umkehrbar.

Unterstützung erfährt der Appell der Produzenten auch von der filmpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, die in Vorbehaltszahlungen ebenfalls die Gefahr von »schmerzlichen Einschnitten für die Produktionsförderung« sieht. Sie erwarte daher von Kinobetreibern und Videounternehmen eine Zusicherung ihrer Zahlungen, wie es die Rundfunkanstalten angesichts der jüngsten Gerichtsentscheidungen bereits getan hätten. Die Politik sei nun gefordert, die eine neue gesetzliche Regelung zu treffen, die die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt. Gleichzeitig müsse die Übergangszeit genutzt werden, um gemeinsam mit allen Beteiligten einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

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