mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.10.2007; 14:29 Uhr
220.000 Dollar Schadensersatz wegen Filesharing im Internet
RIAA hofft auf Signalwirkung, EFF sieht einen Einzelfall

Zu einem Schadensersatz von insgesamt 220.000 Dollar hat das Bezirksgericht Duluth im US-Bundesstaat Minnesota eine Nutzerin der Internet-Tauschbörse »KaZaA« wegen der rechtswidrigen Zugänglichmachung von 24 urheberrechtlich geschützten Musikdateien verurteilt. Wie »pressetext.de« am 5.10.2007 meldete, hatte die Beklagte zuvor ein außergerichtliches Vergleichsangebot der dann klagenden Recording Industry Association of America (RIAA) ab.

Zwar hatte die Beklagte bestritten, unter dem Benutzernamen »Treastarr« die streitgegenständlichen Audiodateien für andere Nutzer hochgeladen zu haben, jedoch folgte die Jury der Argumentation der Kläger, dass die Beklagte unter der IP-Adresse, die dem von ihr angemieteten Kabel-Modem zuzuordnen ist, die Lieder über ihren PC bereit gestellt habe. Dies wertete die Jury als vorsätzliche Urheberrechtsverletzung und setzte pro bereitgestellter Musikdatei eine Schadensersatzsumme von 9.250 Dollar fest, wobei nach dem anzuwendenden Vorschriften bis zu 130.000 Dollar pro Titel möglich gewesen wären.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) bezeichnete die Gerichtsentscheidung als einen Einzelfall, da in der Regel bereits vor einem Gerichtsverfahren die von der RIAA ins Visier Genommenen sich mit dieser auf eine Vergleichszahlung einigten. Stattdessen prophezeit die EFF der Musikindustrie mit ihrer juristischen Kampagne gegen Filesharer ebenso zu scheitern wie »Knut der Große, der glaubte, der Flut befehlen zu können zurückzuweichen«. Die RIAA hingegen setzte auf die abschreckende Signalwirkung des Urteils für potentielle Filesharer.

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