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12.04.2010; 11:54 Uhr
Reaktionen auf das britische Anti-Piraterie-Gesetz
Börsenverein des Deutschen Buchhandels: »Deutschland verschläft den Anschluss«

Am 7. April 2010 ist in England die »Digital Economy Bill« verabschiedet worden, mit dem im Rahmen eines Stufenmodells (»Three Strikes-Modell« bzw. »graduated response«) Provider zur Sperrung des Internetzugangs ihrer Kunden verpflichtet werden können, wenn diese mehrfach illegales Filesharing betrieben haben. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. lobte in seiner Pressemitteilung die englische Initiative und Verantwortungsbereitschaft im Hinblick auf die sich abzeichnenden Probleme der Buchbranche mit E-Book-Piraterie. Bereits jetzt seien Schätzungen zufolge 49 Prozent aller Hörbuch-Downloads und 39 Prozent aller E-Book-Downloads illegal. Die deutsche Bundesregierung solle konkrete Maßnahmen gegen die bestehenden und drohenden Probleme vorschlagen und sich nicht nur auf datenschutzrechtliche Bedenken berufen. Der Musikverband ifpi sieht in dem Gesetz einen wichtigen Vorstoß zu einer maßgeblichen Reduzierung von Filesharing und begrüßt, dass Provider zur Pirateriebekämpfung in die Pflicht genommen werden.

Ein großer britischer Zugangsanbieter, Talktalk, kündigte unterdessen an, keine Kundendaten herauszugeben, solange keine gerichtliche Anordnung vorliegt. Die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group ruft zum Widerstand gegen das Gesetz vor, dass als Wahlkampfthema gesehen wird.

In Frankreich hat der Verfassungsrat im letzten Jahr das Gesetz »Hadopi« in der zweiten, überarbeiteten Fassung gebilligt (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2009). Das französische Gesetz sieht ebenfalls Internetsperren vor. Diese sollen von einer eigens dafür eingerichteten Behörde angeordnet werden.

 

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