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08.01.2008; 18:26 Uhr
Brüssel mit neuer Initiative für Online-Dienste von Musik, Filmen und Spielen
Kommission fordert Verhaltenskodexe für Inhalte- und Serviceanbietern - Vorschlag für Einsatz von Filtersoftware

Um einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Musik, Filmen und Spielen via Internet gewährleisten, sollen Inhalteanbieter, Telekommunikationsunternehmen und Internet-Diensteanbieter enger zusammenarbeiten. Dieser Ansicht ist die Europäische Kommission, die zugleich einen Mangel an verbraucherfreundlichen Regeln beklagt. Aus diesem Grund hat sie am 3.1.12008 für spätestens Mitte 2008 eine Empfehlung angekündigt, mit der »durch neue Wege ein einheitlicher Markt für Online-Inhalte in Europa verwirklicht werden soll«. Zugleich soll sich das Einkommen der betroffenen Branchen durch entsprechende Maßnahmen bis 2010 laut Studien der Kommission vervierfachen und innovativen Geschäftsmodellen wie IPTV oder dem »Web 2.0« zusätzlich Schub verleihen.

Ausgangspunkt für neue EU-Maßnahmen ist die am selben Tag von der Kommission angenommene Mitteilung zu »Kreativen Online-Inhalten im Binnenmarkt«. Danach sieht Brüssel insbesondere in vier Bereichen Handlungsbedarf: Neben der bereits angesprochenen Aufforderung der Rechteinhaber und Online-Verwerter, neue Möglichkeiten der Kooperation auszuloten, gelte es gleichzeitig, dem Problem der Online-Piraterie zu begegnen. Hierzu will die Kommission Kooperationsverfahren zwischen Zugangs-/Diensteanbietern sowie Rechteinhabern und Verbrauchern anregen. Mit Hilfe solcher »Verhaltenskodexe« soll ein angemessener Schutz urheberrechtlich geschützter Werke sowie eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie bzw. der nicht autorisierten Weitergabe von Dateien sichergestellt werden. Hierbei nennt die Kommission als Vorbild die im November 2007 zwischen der französischen Musik- und Filmindustrie und Internet-Service-Providern getroffene Vereinbarung, derzufolge letztere sich auf den Einsatz einer eigenen Filtersoftware verpflichten, um die Veranlasser illegaler Kopiervorgänge zu identifizieren und diese Informationen dann an eine neue staatliche Behörde weiterzuleiten (siehe Meldung vom 23.11.2007).

Auf der anderen Seite will die Kommission einen Rahmen für die Transparenz von »Digital-Right-Management (DRM)-Systemen, der die Interoperabilität verschiedener DRM-Systeme festlegen und somit sicherstellen soll, dass der Verbraucher angemessene Informationen über Nutzungsbeschränkungen heruntergeladener Inhalte und die Interoperabilität verwandter Online-Dienste erhält. Schließlich erneuert die Europäische Kommission ihre Forderung nach gebietsübergreifenden Urheberrechtslizenzen für kreative Inhalte, wie sie bereits in ihrer Empfehlung zur »länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten für legale Online-Musikdienste« (2005/737/EG) enthalten ist. Zu der Mitteilung können die Beteiligten bis zum 29.2.2008 Stellung nehmen.

Damit greift Brüssel einer möglichen Entschließung des Europäischen Parlaments in Teilen vor. Dem bisherigen Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses für Kultur und Bildung zur »Kulturwirtschaft in Europa« vom 18.9.2007 zufolge wollen die EU-Parlamentarier ebenfalls die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure aktivieren. Der mitberatende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie geht in seinen Änderungsanträgen vom 27.11.2007 noch darüber hinaus und favorisiert ebenso wie die Kommission die Variante von Filtermaßnahmen seitens der Internet-Service-Provider. Über den Bericht berät der Kulturausschuss am 22.1.2008 abschließend, das Plenum des EU-Parlaments wird sich dann mit dem Entschließungsantrag voraussichtlich am 18.2.2008 befassen.

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