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03.07.2006; 12:19 Uhr
VG Bild-Kunst: Licht und Schatten bei Folgerecht
EU-Kommission leitet zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Umsetzung ein

Auf ein verhaltenes Echo ist der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der EU-Folgerecht-Richtlinie in deutsches Recht vom 29.6.2006 gestoßen (siehe hierzu eigene Meldung vom 30.6.2006). Als erfreulich bezeichnete die Verwertungsgesellschaft Bild Kunst (VG Bild-Kunst) in einer Pressemitteilung die Anhebung des Mindestverkaufspreises, ab dem ein Beteiligungsanspruch für bildende Künstler entsteht, von derzeit 50 auf lediglich 400 EUR, und nicht wie im Regierungsentwurf noch vorgesehen auf 1.000 EUR. Zwar würden dadurch massive Einbußen nicht wettgemacht werden, jedoch könne nun ein großer Kreis von Künstlern an dem Folgerecht teilhaben. Als negativ bewertete die VG Bild-Kunst die Begrenzung eines erreichbaren Folgerechtsanspruchs auf 12.500 EUR sowie die Absenkung des Abgabesatzes für Verkäufe unterhalb von 50.000 EUR auf 4 Prozent. Damit sei der Gesetzgeber einen Prozentpunkt unter der gegenwärtigen Regelung geblieben und habe den ihm von der Richtlinie eingeräumten Spielraum ungenutzt gelassen.

Unterdes hat die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung vom 30.6.2006 angekündigt, gemäß Artikel 226 EG-Vertrag u. a. Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu lassen. Diese zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens sei nötig geworden, weil die 2001 erlassene Folgerecht-Richtlinie bis zum 1.1.2006 hätte umgesetzt sein müssen. Erhalte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, liege es in ihrem Ermessen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

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