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21.09.2007; 10:58 Uhr
Bundesrat: Brüssel fordert zu weit reichende Kompetenzen bei Mobilfernsehen
Keine Festlegung auf DVB-H als europaweit einheitlichen Standard

Gegen eine EU-weite Festlegung auf DVB-H als alleinigen Übertragungsstandard für das Mobilfernsehen hat sich der Bundesrat ausgesprochen. In seiner 836. Sitzung am 21.9.2007 beschloss die Länderkammer eine entsprechende Stellungnahme auf die von der Europäischen Kommission Ende Juli vorgelegte Mitteilung » Stärkung des Binnenmarkts für das Mobilfernsehen« und folgte dabei allen Empfehlungen der Ausschüsse. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die darin angekündigte Aufnahme von DVB-H in das Verzeichnis der Normen, das im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, ab. Ein solcher Eintrag hätte zur Folge, dass alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet wären, die Verwendung dieses Standards zu fördern.

Ebenfalls warnte die Ländervertretung Brüssel davor, in die Regelungsbefugnisse der Mitgliedstaaten hinsichtlich Sicherung des freien Informationsflusses, der Medienpluralität und der kulturellen Vielfalt einzugreifen, indem die Kommission bei der Frequenzzuteilung eine zurückhaltende und frequenzökonomische Regulierung zugunsten mobilen Fernsehens fordere. Mobilfernsehen sei Rundfunk, weshalb der weitere Vorschlag der Kommission eines gemeinschaftsweiten einheitlichen Regulierungsansatzes nicht in Betracht käme. Entgegen der Ansicht Brüssels ist daher auch nicht die Auferlegung von Belegungsregelungen für mobiles Fernsehen unzulässig, sondern im Interesse der Sicherung der kulturellen Vielfalt und der Meinungspluralität erforderlich, so der Bundesrat in seinem Beschluss.

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