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02.12.2004; 16:52 Uhr
VfGH: Vorläufig bleibt es bei Bundesliga-Berichterstattung durch ORF
Programmauftrag verpflichtet ORF, über Sport zu berichten

Der ORF darf seine Kurzberichterstattung über die Fußball-Bundesliga vorerst fortsetzen. Nach einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat die Beschwerde von ATVplus gegen den entsprechenden Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) keine so genannte aufschiebende Wirkung. Wie der VfGH in einer eigenen Pressemitteilung vom 1.12.2004 mitteilte, beriefen sich die Richter hierbei auf das »öffentliche Interesse an der Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags durch den ORF«.

Der BKS hatte beschieden, dass der ORF 90 Sekunden pro Spieltag über die Fußball-Bundesliga, deren TV-Rechte im Mai an Premiere und ATVplus gingen, berichten darf. Hiergegen legte ATVplus Beschwerde beim VfGH ein und beantragte zugleich eine aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde. Dies lehnten die Richter jedoch ab. Sie sehen es als Teil des Programmauftrags des ORF, über Sport zu berichten. Die von ATVplus ins Treffen geführten Nachteile beruhten indes auch auf der "selbst gewählten" Vertragsgestaltung mit Rechte-Partner Premiere. Ein Termin für eine Entscheidung über die Beschwerde selbst steht noch nicht fest.

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