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20.04.2006; 18:29 Uhr
KEK: Bedenken gegen Beteiligung von Telekom-Tochter an TV-Kanal
Halten von Telekom-Anteilen durch Bund bedeutet mittelbaren Einfluss auf Privatfernsehen

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) äußert Bedenken gegen eine mögliche 24,9-prozentige Beteiligung der T-Online Venture Fund GmbH & Co. KG an der Deluxe Television GmbH, die Veranstalter des frei empfangbaren privaten Fernsehkanals »Deluxe Music« ist. An der Fondsfirma ist die Deutsche Telekom AG-Tochter T-Online International AG zu 99 Prozent beteiligt, größter Aktionär der Deutschen Telekom mit 22,70 Prozent der Aktien wiederum ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Wie aus einer Pressemitteilung der KEK vom 12.4.2006 hervorgeht, bestehe daher eine maßgebliche mittelbare Beteiligung des Bundes an einem privaten Rundfunkveranstalter, die gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks, der in § 13 Abs. 3 Nr. 2 des - im vorliegenden Fall einschlägigen - Landesmediengesetzes von Baden-Württemberg konkretisiert ist, verstoßen könnte.

Der Präsident der für die Regulierung der Deluxe Television GmbH zuständigen Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hingegen teilt einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« vom 20.4.2006 zufolge die Bedenken der KEK nicht, sondern sieht vielmehr Handlungsbedarf mit Blick auf Pläne der Telekom, gemeinsam mit der Premiere AG Internet-Fernsehen (IPTV) zu veranstalten. Die Telekom hat von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) die Internetrechte für die Fußball-Bundesliga erworben, deren Spiele sie nun über ihr im Aufbau befindliches VDSL-Glasfasernetz transportieren und auch für herkömmliche Fernsehgeräte empfangbar machen will. Wie die »Financial Times Deutschland« am 20.4.2006 berichtet, hat für diesen Fall der Sportrechtevermarkter Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, der die klassischen Pay-TV-Rechte von der DFL erworben hatte, gerichtliche Schritte angekündigt.

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