mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.05.2006; 11:59 Uhr
Verwirrung um Fußball-Bundesliga im Internet wächst
Kabelnetzbetreiber Unity Media will seine Internet-Rechte nicht an Telekom abtreten

Der Kabelnetzbetreiber Unity Media beabsichtigt weiterhin, die Fußball-Bundesliga seinen Internetkunden auch über diesen Übertragungsweg zugänglich zu machen. Er sehe in diesem Bereich noch großes Potenzial, um mit Hilfe der Bundesliga das Breitbandangebot seines Unternehmens zu vermarkten, erklärte der Geschäftsführer von Unity Media, Parm Sandhu gegenüber der »Financial Times Deutschland«(FTD). Die Tochter des Unternehmens, die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (Arena) hatte von der Deutschen Fußball Liga (DFL) die Fernseh-Live-Rechte an den Ligaspielen erworben, wobei laut »FTD« vom 30.5.2006 der Vertrag auch das Recht umfasst, das eigene TV-Angebot parallel im Internet zeigen zu können. Damit erteilte Sandhu der Deutschen Telekom eine Abfuhr, die von der DFL wiederum die Internet-Rechte für die Bundesliga für drei Jahre erworben hatte. Nach Ansicht von Telekom-Vorstand Walter Raizner hat die DFL somit zweimal dasselbe Recht verkauft, weshalb er in dieser Frage Gespräche mit Arena und DFL ankündigte.

Im Zusammenhang hiermit steht zudem die Ankündigung der Telekom, ihrerseits die Bundesligaspiele gemeinsam mit dem Pay-TV-Sender Premiere im IP-Standard zu übertragen, und zwar nicht nur über das Internet, sondern auch über Kabel und Satellit (siehe eigene Meldung vom 22.5.2006). Zuletzt war spekuliert worden, ob das Telekommunikationsunternehmen dieses Vorhaben aufgeben könnte, wenn es die Internet-Rechte von Arena, die Namensrechte an der Bundesliga und die Mobilfunkrechte erhalten würde.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2703:

https://www.urheberrecht.org/news/2703/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.