mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.08.2012; 14:07 Uhr
Gemeinsame Online-Mediathek von ProSieben/Sat1 und RTL gescheitert
OLG Düsseldorf schließt sich Entscheidung des Bundeskartellamts an

Wie die »Financial Times Deutschland« berichtet, hat das OLG Düsseldorf heute die Beschwerde der TV-Sendergruppen ProSieben/Sat1 und RTL gegen das vom Bundeskartellamt ausgesprochene Verbot der Gründung einer gemeinsamen werbefinanzierten Video-On-Demand-Plattform abgewiesen (vgl. Meldungen vom 17. April 2012 und 21. März 2011). Das Gericht sei der Argumentation des Bundeskartellamtes gefolgt: Die geplante Online-Mediathek würde das bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland noch weiter verstärken. 

Damit erscheint der Versuch der Privaten, nach dem US-Vorbild »Hulu« Inhalte gebündelt und zentral anzubieten, als gescheitert. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4702:

https://www.urheberrecht.org/news/4702/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.