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27.01.2013; 20:07 Uhr
GEMA geht wie angekündigt per Unterlassungsklage gegen YouTube vor
Dr. Harald Heker: Sperrtext ist »reine Stimmungsmache«

Die GEMA hat wie bereits in eigener Pressemitteilung vom 10. Januar 2013 angekündigt eine Unterlassungsklage gegen YouTube bei dem Landgericht München eingereicht. YouTube ist der Aufforderung der Verwertungsgesellschaft, die »willkürliche« Schaltung von Sperrtafeln auf der »YouTube«-Webseite zu unterlassen, nicht nachgekommen (vgl. Meldung vom 10. Januar 2013). Bei Videos, die gesperrt sind, gibt das Videoportal folgenden Text an: »Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrecht nicht eingeräumt hat.« Gegenüber der »Wirtschaftswoche« bezeichnete Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, diese Angaben als »reine Stimmungsmache«. Mit dem eingeblendeten Text entstehe der falsche Eindruck, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere. Außerdem sperre YouTube mehr Videos, als die GEMA fordere. Wie die GEMA bereits in ihrer Pressemitteilung vom 10. Januar 2013 angab, sei sie immer dazu bereit gewesen, eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können. Bislang habe man in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten. Heker verlangt den Angaben der »Wirtschaftswoche« zufolge 0,375 Cent je Musikvideoabruf. In dem Streit gehe es um 1000 Lieder und einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro.

Gegenüber der »Wirtschaftswoche« kritisierte eine YouTube-Sprecherin das Verfahren als »Verlängerung der Lösungsfindung«. Knackpunkt sei die Mindestvergütung pro Klick: »Wir wollen eine prozentuale Summe, sonst müssten wir alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen«.

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