mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.06.2013; 07:53 Uhr
GEMA schließt Gesamtverträge mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk
Faire Bedingungen für beide Seiten

Mit dem Abschluss der Gesamtverträge zwischen der GEMA und den beiden Nutzervereinigungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Fernsehen und Hörfunk trete rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 ein einheitliches Tarifmodell in Kraft, das sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk gelte. Dies meldet die GEMA in ihrer gestrigen Pressemitteilung. Die für die Bereiche Fernsehen und Hörfunk geschlossenen Vereinbarungen regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Online-Angebote. Das neue Tarifmodell sei linear ausgestaltet, was bedeute, dass sich die Höhe der Vergütungssätze u.a. nach der Höhe des Musikanteils in den jeweiligen Programmen richtet.

Mit dem Abschluss der beiden Rahmenverträge wollen die Parteien sicherstellen, dass ARD und ZDF die Musikrechte weiterhin gebündelt über die GEMA als »One-Stop-Shop« lizenzieren können. Dadurch werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft auf das qualitativ hochwertige GEMA-Repertoire zurückgreifen können, um den hohen Stellenwert, den die Musik in den Programmen von ARD und ZDF habe, Rechnung zu tragen.

Die Vertragsparteien zeigen sich sehr zufrieden mit den Verhandlungsergebnissen. »Mit den neuen Verträgen wird eine Rechts- und Planungssicherheit hergestellt, die der Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem herausragenden Wert von Musik für dessen Programme gleichermaßen gerecht wird«, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Eva-Maria Michel, Verhandlungsführerin für die ARD erklärt: »Ohne einen Rechteerwerb, der uns Zugang zur gesamten Bandbreite des musikalischen Schaffens aus einer Hand vermittelt, könnten wir den Vielfaltsanforderungen, die an unsere Angebote gestellt werden, nicht gerecht werden.« Auch Hans Joachim Suchan, Verwaltungsdirektor des ZDF begrüßt die neuen Verträge: »Kollektives Rechtemanagement im musikalischen Bereich erfordert die Lizenzierung des Weltrepertoires zu Sendezwecken und zur Nutzung in den Online-Diensten der Rundfunkanstalten. Wir begrüßen, dass die GEMA mit dem Vertragsabschluss diesen Erfordernissen gerecht wird.« 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4958:

https://www.urheberrecht.org/news/4958/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.