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10.03.2014; 11:30 Uhr
Nach erfolgreicher Gema-Klage: YouTube ändert Sperrtafel-Text
Google will weiterhin die Einleitung weiterer Rechtsschritte prüfen

Wie Onlinemedien berichten, hat YouTube die Formulierung der auf der Videoplattform angezeigten Sperrtafeln modifiziert, nachdem sich die Gema erfolgreich gegen den bisherigen Text, bei dem zu lesen war, die erforderlichen Musikrechte seien »von der Gema nicht eingeräumt worden«, zur Wehr gesetzt hat. Das LG München hatte kürzlich entschieden, dass dieser von YouTube verwendete Sperrtafel-Text eine »absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema« und daher rechtswidrig ist (vgl. Meldung vom 25. Februar 2014).

Obwohl tatsächlich allein die Google-Tochter für die Sperren beim Aufruf vieler Musikvideos verantwortlich ist, verweist YouTube auch in dem neuen Hinweistext ausdrücklich auf die Verwertungsgesellschaft. Medienberichten zufolge laute der neue Text: »Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten.«

Wie »Spiegel Online« meldet, erklärte ein Google-Sprecher am Freitag: »Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts kritisch sehen und weiterhin eine Berufung prüfen, haben wir unsere Blocking Message leicht geändert, um dem Urteil zu entsprechen.«

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