Glücksspiel-Staatsvertrag: Weiter Kritik an Novelle
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat die Novelle des Glückspielstaatsvertrages kritisiert. Die darin vorgesehenen Werberegeln, die ein Werbeverbot für Sportwettenanbieter in Sportsendungen vorsehen, führten zu einer einseitigen Diskriminierung privater Fernsehanbieter gegenüber ausländischen Sportsendern. Aber auch im Bietwettbewerb gegen ARD und ZDF seien private Sender benachteiligt, wenn die durch eine Marköffnung erhofften zwei- bis dreistellige Millionenbeträge ihnen nicht zufließen. Die Novelle sieht in § 5 Abs. 3 vor, dass Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, Internet und über Telekommunikationsanlagen verboten ist. Nur im Internet können aufgrund einer entsprechenden Einigung der Länder Sportwetten beworben werden, wenn sich die Werbung auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel beschränkt.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) bemängelt eine »halbherzige Öffnung des Wettmarktes«, welche sich Deutschland mit Blick auf die Regelungen in anderen EU-Ländern nicht erlauben könnte, da sonst anderswo das Geld verdient würde. Gefordert werden daher klare Regeln für einen freien Markt, welche auch die Suchtprävention berücksichtigen. Der Glücksspielstaatsvertrag wird überarbeitet, seit der EuGH das staatliche Wettmonopol als unzulässig eingestuft hat, wenn es keine Suchprävention für alle Spielarten vorsieht. Ab 2012 sollen sieben private Wettanbieter bundesweite Konzessionen erhalten.
Dokumente:
- Pressemitteilung des VPRT vom 25. Mai 2011
- GlüStV (pdf)
- GlüStV-Novelle/Synopse (Stand: 3. Dezember 2010, pdf)
- Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Stand 14. April 2011, pdf)
- Pressemitteilung des BITKOM vom 6. April 2011
- Urteil des EuGH vom 8. September 2010, Az. C-46/08, ZUM 2010, 946 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
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