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19.07.2011; 19:06 Uhr
Veto aus Brüssel gegen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages: Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs
VPRT fordert erneut Streichung des TV-Werbeverbots für Sportwettenanbieter in Sportsendungen

Die EU-Kommission hält den aktuellen Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (vgl. Link in der Meldung vom 26. Mai 2011), wie erwartet, für europarechtswidrig. In einem Schreiben an die Bundesregierung legt die Kommission dar, dass eine eingeschränkte Öffnung des Glücksspielmarktes - nur sieben Konzessionen, 16,66 Prozent Konzessionsabgabe pro Anbieter und 750 Euro maximaler Monatsspieleinsatz - gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße. Bemängelt wird auch das Verbot von Glücksspiel im Internet. Das Veto aus Brüssel wird im In- und Ausland begrüßt. Wie »Heise Online« berichtet, erwartet Betfair, die größte Online-Sportwettbörse der Welt, eine Änderung der »wettbewerbsverhinderden« Klauseln.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) weist erneut darauf hin, dass auch das TV-Werbeverbot für Sportwettenanbieter im Umfeld von Sportsendungen gestrichen werden müsse. Es führe dazu, dass private Sender auf geschätzte Mehreinnahmen aus Werbung im dreistelligen Millionenbereich verzichten müssten. Dies würde ARD und ZDF im Wettbewerb um Sportrechte eine weiterhin günstige Position verschaffen. Aber auch gegenüber ausländischen Sendern, die Sportereignisse ohne Werbeverbot ausstrahlen dürfen, wären hiesige Medienangebote im Nachteil.

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