mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.11.2006; 10:15 Uhr
Bundestag beschließt Änderungen zum Telekommunikationsgesetz
Regulierungsfreistellung neuer Märkte unter bestimmten Voraussetzungen bleibt erhalten

Der Deutsche Bundestag hat am 30.11.2006 in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (Drs. 16/2581) in der durch den Wirtschaftsausschuss zuvor geänderten Fassung (Drs. 16/3635) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Neben verbraucherschutzrechtlichen Regelungen steht der neue § 9 a des TKGs im Mittelpunkt, der Vorgaben für die künftige Regulierung auf »neuen Märkten« macht. Zu den Ergänzungen des Regierungsentwurfs zählt zum einen die Definition des Begriffs »neuer Markt«. Dies sei demnach ein Markt für Dienste und Produkte, die sich von den bislang vorhandenen Diensten und Produkten »hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit für größere Benutzerkreise (Massenmarktfähigkeit), des Preises oder der Qualität aus Sicht eines verständigen Nachfragers nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen«. In Anschluss daran ist die im bisherigen Gesetzentwurf als Ausnahmebestimmung von einer Regulierung umformuliert worden in eine Regelausnahme neuer Märkte von der Regulierung, es sei denn, die fehlende Regulierung würde die Entwicklung eines »nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig« behindern. Ist dies der Fall, soll die Bundesnetzagentur regulierend eingreifen können. Im Rahmen der Entscheidung, ob eine Regulierung vorgenommen werden soll, gibt der Gesetzentwurf vor zu berücksichtigen, ob »effiziente Infrastrukturinvestitionen gefördert und Innovationen unterstützt werden sollen«.

Die SPD rechtfertigte diese Regelungen damit, dass die Monopolstellung eines Unternehmens für einen Übergangszeitraum akzeptiert werden könne, wenn dieses ein Investitionsrisiko zu tragen habe. Die Oppositionsfraktionen bezogen die Ausnahmeregelungen ausnahmslos auf eine Bevorzugung der Deutschen Telekom AG, um diese beim Ausbau ihres VDSL-Glasfasernetzes zu schonen. Die FDP warf dem Gesetzentwurf daher eine Re-Monopolisierung des Telekommunikationsmarktes vor, Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass die Deutsche Telekom überall dort erfolgreich agiere, wo sie sich im Wettbewerb befinde. Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) warnte davor, mit dem Gesetz den gesamten Markt in Rechtsunsicherheit zu stürzen. »Absolut unklar bleibt, unter welchen Voraussetzungen künftig reguliert werden soll«, kritisierte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Auch auf EU-Ebene werden die Regulierungsausnahmen bemängelt, die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, hatte bereits mehrfach die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland angekündigt (siehe zuletzt Meldung vom 9.11.2006).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2873:

https://www.urheberrecht.org/news/2873/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.