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13.02.2007; 14:35 Uhr
Google News Belgien verliert auch in zweiter Instanz
Urteil: Auflistungen von Überschriften und Textteilen verstößt gegen belgisches Urheberrecht

Der Suchmaschinenbetreiber Google verletzt mit seinem Nachrichtensuchdienst »Google News« die Urheberrechte von Autoren in Belgien und muss nun die Artikel, für deren Nutzung es keine Einwilligung der Autoren eingeholt habe, von seinen Seiten entfernen. Dies entschied laut der »Computerwoche« vom 13.2.2007 ein belgisches Gericht in Brüssel am selben Tag in zweiter Instanz. Zuvor hatte Google im Rahmen des eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bereits Verlinkungen auf Online-Artikel von durch den belgischen Verband Copiepresse vertretenen französischsprachigen Verlegern und Autoren gelöscht, aber dennoch Widerspruch eingelegt und war dann unter Androhung eines täglichen Zwangsgeldes durch Urteil dazu verurteilt worden, die Anordnung des Gerichts auf seinen belgischen Seiten zu veröffentlichen (siehe Nachricht vom 25.9.2006). Die hiergegen gerichtete Berufung blieb nun erfolglos.

Die Brüsseler Richter folgten der Argumentation von Google nicht, wonach es für seinen Dienst nicht die Einwilligung der Urheber benötige, da darüber nur Überschriften, einige Textschnipsel und Thumbnail-Bilder gezeigt würden, zum Lesen des vollständigen Artikels aber ein Anklicken des Links erforderlich sei, der auf die Originalseite weiterleite. Nach Ansicht der Richter würden die Artikel hingegen im Cache-Server der Suchmaschine zwischengespeichert, wodurch archivierte Artikel öffentlich zugänglich gemacht würden, die sonst nur über ein Abonnement der Zeitungen verfügbar seien.

Zukünftig könnten nun Verlage Urheberrechtsverletzungen dem Suchmaschinenbetreiber melden, woraufhin dieser innerhalb von 24 Stunden reagieren und die entsprechenden Verlinkungen entfernen muss. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 1.000 EUR täglich. Jedoch reduzierten die Richter das tägliche Zwangsgeld für die in der Vergangneheit liegenden Verstöße von 2.000.000 auf 25.000 EUR.

Dokumente:

[IUM/hl]

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