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05.07.2007; 11:57 Uhr
Google News Belgien verfolgt weiter den Rechtsweg
Suchmaschinenbetreiber sucht aber Lösung gemeinsam mit Copiepresse

Der Suchmaschinenbetreiber Google in Belgien hat Rechtsmittel eingelegt gegen die Gerichtsentscheidung vom Februar 2007, mit dem ihm untersagt wurde, über seinen »News«-Dienst auf Online-Artikel zu verlinken, für deren Nutzung er keine Einwilligung der Autoren eingeholt hatte. Das Gericht hatte in der Übernahme von Überschriften, einigen Textschnipseln und Thumbnail-Bildern eine Verletzung der Urheberrechte der Autoren gesehen, weil die Artikel im Cache-Server der Suchmaschine zwischengespeichert würden (siehe Meldung vom 13.2.2007). Das Verfahren angestoßen hatte der belgische Verband der deutsch- und französischsprachigen Verleger und Autoren, Copiepresse.

Wie »marketwatch.com« am 3.7.2007 meldete, ist nun für den 17.7.2007 eine mündliche Verhandlung angesetzt. Jedoch habe Google die Rechtsmittel lediglich fristwahrend eingelegt, um sich diesen Weg offenzuhalten. Gleichzeitig fänden aber Verhandlungen mit Copiepresse statt, beide Seiten beabsichtigen, so zu einer Einigung zu gelangen. Daher wollen sie auch das Gericht um Verlegung des Termins bitten. Bereits im Mai einigten sich Beteiligten darauf, dass Google wieder auf Internet-Artikel verlinken durfte, ohne diese jedoch im Cache speichern zu dürfen (siehe Meldung vom 7.5.2007).

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