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04.09.2007; 11:19 Uhr
Presseagenturen einigen sich mit Google News über Nutzung von Meldungen
Originalmeldungen werden zukünftig in Suchergebnis einbezogen

Im Streit um die möglicherweise urheberrechtswidrige Nutzung von Agenturmeldungen und -bildern bei »Google News« hat sich der Suchmaschinenbetreiber laut »ZDNet.de« mit vier großen Presseagenturen Associated Press (AP), Agence France-Presse (AFP), Canadian Press (CP) und der britischen Press Association (PA) auf eine Lizenzierung für die Nutzung der Inhalte geeinigt. Auf Kritik bei den Agenturen war wiederholt das Verfahren Googles gestoßen, Artikel von Medienseiten im Internet aufzulisten, die unter Verwendung von Agenturmeldungen erstellt wurden. Die Einigung sieht vor, dass Google auf seiner Nachrichtenseite zukünftig neben den Medienseiten auch die Originalmeldungen der Agenturen gelistet werden. Nach Angaben von »ZDNet.de« soll es mithilfe einer »Dublettenerkennung« möglich sein, diejenigen Meldungen von Medienseiten zu identifizieren, die eine Agenturmeldung aufgegriffen haben. »Unsere Nutzer werden künftig in der Lage sein, sich bei Google auch die Originalquelle in voller Länge anzuschauen«, zitiert »ZDNet.de« Josh Cohen, Business Product Manager für »Google News«. Zugleich versprach Cohen aber, dass die Nachrichten der Agenturen in den Ergebnislisten keine bevorzugte Position erhalten sollen; auch die »Google News«-Seiten selbst würden weiterhin werbefrei bleiben.

Letzteres könnte sich aber für die Presseagenturen auch nachteilig auswirken. Wie Holger Schmidt in seinem Blog bei »faz.net« feststellte, bevorzuge der Suchmechanismus von »Google News« solche Meldungen, die im gleichen Wortlaut auf möglichst vielen Seiten vorkämen. Dies seien aber meist die Artikel der Nachrichtenagenturen. Dementsprechend würden auch solche Meldungen im Suchergebnisranking an vorderer Stelle geführt, was letztlich für die weiter hinten liegenden Fundstellen zu weniger Verkehr auf ihren Webseiten und somit zu geringeren Werbeeinnahmen führen könne. Um dies zu vermeiden, würde es für Medienseiten zukünftig anbieten, das Material von Konkurrenzanbietern wie der dpa oder Reuters nutzen, da sich so ihre Chance erhöhe, bei »Google News« weiterhin prominent platziert zu werden.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Urheberrechtlicher Schutz von Nachrichtentexten, Urteil des LG Düsseldorf vom 25. April 2007, Az. 12 O 194/06, ZUM-RD 2007, 367 (Heft 7)
  • Abbildung von Kunstwerken mittels so genannter »thumbnails«, Urteil des LG Erfurt vom 15. März 2007, Az. 3 O 1108/05, ZUM 2007, 566 (Heft 7)
  • Kein Schadensersatzanspruch wegen Einstellen eines Fotos als »thumbnail« in einer Bild-Suchmaschine, Urteil des LG Bielefeld vom 8. November 2005, Az. 20 S 49/05, ZUM 2006, 652
[IUM/hl]

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