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23.02.2010; 18:32 Uhr
Gutachten zu »Google Street View«: Keine datenschutzrechtlichen Bedenken
Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Einzelfall möglich, aber unwahrscheinlich

Nach dem Gutachten von Prof. Dr. Caspar (vgl. Meldung vom 9. Februar 2010) wurde nun ein von Google selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zur datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Zulässigkeit von »Google Street View« veröffentlicht, wie »golem.de« heute berichtet. Der hannoveraner Rechtsinformatik-Professor Nikolaus Forgó kommt in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestünden, Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Einzelfall zwar möglich, aber in der Regel unwahrscheinlich seien.

Zweifelhaft sei bereits, »ob überhaupt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, denn die automatisierte Verarbeitung bezieht sich gerade nicht auf Personen, sondern vielmehr auf die abgebildete Landschaft«. Der Anwendungsbereich des BDSG sei jedoch unter Umständen hinsichtlich der Abbildung von Häuserfassaden eröffnet, da diese in »Google Street View« auch mit Geo-Referenzen versehen werden sollen. Allerdings müsste dann auch eine Zuordnung zu Personen stattfinden.

Die Anwendung des BDSG vorausgesetzt, stellt der Gutachter fest: personenbezogene Daten seien Abbildungen von identifizierbaren Personen, Kfz mit erkennbaren Nummernschildern oder anderen eindeutig identifizierenden Merkmalen sowie Firmenschildern, die eine Personenidentifizierung ermöglichen; rein sachbezogen seien Abbildungen von Häuserfronten, unabhängig davon, ob die Hausnummer erkennbar ist, oder nicht.

Vorausgesetzt, dass Google die abgebildeten Personen, Kfz-Schilder und Firmenschilder unkenntlich macht, könnten keine persönlichen Interessen die Veröffentlichungsinteressen von Google überwiegen. Anders könne die Abwägung ausfallen, wenn eine Person in einer »kompromittierenden Situation« abgebildet wurde.

Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte unterdessen strengere Regeln für Google. Das Unternehmen müsse den von »Google Street View« Betroffenen die Möglichkeit geben, einer Veröffentlichung ihrer Abbildungen zu widersprechen. Erst nach Ablauf einer Widerspruchsfrist solle der Dienst im Netz veröffentlicht werden.

Zum Thema erscheint in der ZUM 4/2010 ein Aufsatz von Christian Lindner, "Persönlichkeitsrecht und Geo-Dienste im Internet".

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