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13.07.2010; 15:00 Uhr
»Google Street View«: Bundesrat beschließt Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des BDSG
Einschränkung der Erfassung auf öffentlich zugängliche Plätze - Betroffene erhalten Widerspruchsrecht

Nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz Ende Juni zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten (vgl. Meldung vom 25. Juni 2010) hat der Bundesrat am 9. Juli 2010 beschlossen, ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des BDSG einzuleiten. Eine neue Regelung in § 30 b BDSG soll den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der filmischen Erfassung von Objekten und Personen in Diensten wie »Google Street View« stärken. Nach der Neuregelung - für die laut Entwurf der Ländervertretung der Titel »Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann« geplant ist - soll die geschäftsmäßige Datenverarbeitung auf Bilder beschränkt werden, die von öffentlich zugänglichen Plätzen gemacht werden. Die von diesen Aufnahmen betroffenen Personen sollen ein Widerspruchsrecht erhalten. Die filmische Erfassung muss vier Wochen vorher in einer örtlichen Tageszeitung und im Internet bekannt gemacht werden. Zudem muss der Dienstleister auch die zuständige Aufsichtsbehörde drei Monate vor Beginn der Aufnahmen benachrichtigen.

Google dürfte mit seinem Geo-Dienst »Google Street View« den Hauptadressaten des Regelungsentwurfs darstellen. »Google Street View« wurde in unterschiedlichen Gutachten zum Teil als unbedenklich (vgl. Meldung vom 23. Februar 2010), zum Teil als nur unter Einschränkungen zulässig bewertet (vgl.Meldung vom 2. März 2010). Bei dem Angebot »bilderbuch-koeln.de« (ein Projekt, indem sämtliche Häuser Kölns fotografiert werden sollen) kam es zu einer gerichtlichen Überprüfung durch das LG Köln (ZUM-RD 2010, 233(Volltext bei Beck-Online)). Das Gericht sah keine Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen verwirklicht (vgl. auch Meldung vom 9. Februar 2010).

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