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03.09.2010; 16:41 Uhr
Kritik an Datenschutzreformen
Geodienste: Nach Bundesrats-Entwurf zu BDSG-Novelle Spitzentreffen im September

In der Kritik an dem »Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes« vom 25. August 2010 - Kernpunkt ist die heimliche Videoüberwachung in Betrieben - ist eine weitere Stimme laut geworden. Nach Berichten von »Heise Online« bemängelt der Verein »Whistleblower-Netzwerk« Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht. So sei § 32 l Abs. 4 des Gesetzesentwurfes, der eine vorgängige Beschwerde beim Arbeitgeber vorsieht, nicht mit Art. 28 Abs. 4 Richtlinie 95/46/EG konform, wonach jedermann das Recht hat, sich bei Verdacht auf Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen direkt an unabhängige Kontrollbehörden zu wenden.

Auch die zur Änderung des BDSG in puncto »Google Street View« bzw. Geodatendiensten vorgeschlagene Gesetzesänderung des Bundesrates steht in der Kritik. Der Bundesrat hat am 18. August 2010 den am 9. Juli 2010 beschlossenen »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes« (vgl. Meldung vom 13. Juli 2010) ohne Änderung zur Beschlussfassung an den Bundestag weitergeleitet, wie »juris« mitteilt. Bemängelt wurde unter anderem die in § 30 b Abs. 4 Gesetzesentwurf vorgesehene Widerspruchsfrist von vier Wochen. Google hat daraufhin die Frist für Widersprüche aus den 20 größten Städten, die betroffen sind, auf acht Wochen erhöht. Sie läuft jetzt am 15. Oktober 2010 aus. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger teilte im August in einem Interview mit, dass sie den Gesetzesentwurf des Bundesrates für zu eng gefasst hält. Ein Spitzentreffen mit Daten- und Verbraucherschützern, mit Google und anderen Anbietern von Geodaten-Diensten im September soll Klarheit über die zu treffenden gesetzgeberischen Entscheidungen bringen.

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