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23.03.2010; 18:50 Uhr
Viacom schränkt Klage gegen YouTube ein
Gericht soll nicht über Haftung nach Einführung des »Content Management« entscheiden

Im Rechtsstreit gegen Googles Internetplattform YouTube - es geht um 1 Milliarde Dollar Schadensersatz - hat Viacom die Klage zeitlich eingeschränkt und stützt seine Ansprüche jetzt nur noch auf das Verhalten der Beklagten vor Mai 2008. Kurz nachdem die Viacom International Inc. Klage eingereicht hatte (vgl. Meldung vom 14. März 2007), installierte Google Software zum Herausfiltern von urheberrechtsverletzenden Inhalten (Meldung vom 18. April 2007). Das Einrichtungsdatum dieses »Content Managements« im Mai 2008 markiert die Trennlinie im Rechtsstreit um die Haftung von YouTube.

Entscheidend ist, ob YouTube eine der in Section 512(c) des »Digital Millenium Copyright Act« von 1998 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen (»safe harbors«) gelten machen kann; relevant ist zum einen der Fall der Unkenntnis des Providers von urheberrechtsverletzendem Material, zum anderen das fehlende Bewusstsein über Umstände, aus denen sich Rechtsverletzungen offensichtlich ergeben. Viacom hat inzwischen umfangreiches Material vorgelegt, um YouTubes Behauptung der Unkenntnis zu widerlegen. Darunter befindet sich auch eine Aussage des Mitbegründers Steve Chen, der 2005 in einer E-mail schrieb, man könne LKW-Ladungen mit urheberrechtlich geschütztem Material auf YouTube finden. Im Laufe des Rechtsstreits wurde jedoch auch problematisiert, dass Viacom selber geschütztes Material auf YouTube hochgeladen hatte.

 

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