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01.12.2014; 13:18 Uhr
Microsoft und Yahoo setzen »Recht auf Vergessen« in Europa um
Schutz der Privatsphäre und Recht auf Information in jedem Einzelfall abzuwägen

Im Mai 2014 hatte der EUGH entschieden, dass Suchmaschinen grundsätzlich verpflichtet sind, personenbezogene Daten von Privatpersonen auf Anfrage aus ihrem Index zu löschen (EUGH, Urteil vom 13. Mai 2014, Az.:  C-131/12 Google Spain SL / Agencia de Espanola de Proteccion de Datos; ZUM 2014, 559; vgl. Meldung vom 19. Mai 2014). Kurz darauf stellte der Internetkonzern  Google ein Formular für Löschanträge online. Über das Formular können Nutzer die Entfernung von Suchergebnissen fordern (vgl. Meldung vom 2. Juni 2014).

Medienberichten zufolge haben nun auch die Suchmaschinen von Yahoo und Microsoft (»Bing«) begonnen, Links aus ihren Suchergebnissen zu entfernen. Die beiden US-Unternehmen betonten, dass bei jeder Anfrage ein Ausgleich zwischen der Privatsphäre des Betroffenen und dem öffentlichen Interesse an Informationen gefunden werden müsse.

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[IUM/fs]

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