mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.12.2006; 18:45 Uhr
ProSiebenSat.1 gibt Grundverschlüsselung via Satellit auf
Bundeskartellamt: Gemeinsames Vorgehen mit RTL ist verbotene Kartellabsprache

Die ProSiebenSat.1 Media AG hat gegenüber dem Bundeskartellamt (BKartA) erklärt, auf digitales grundverschlüsseltes Fernsehen über die Satellitenplattform »Entavio« von Astra zu verzichten. Wie das BKartA am 5.12.2006 mitteilte, habe das Unternehmen ihm gegenüber die Aufgabe des gemeinsam mit der RTL Television GmbH geplanten Projekts erklärt. Gegenüber »Digitalfernsehen.de« begründete eine Unternehmenssprecherin diesen Schritt damit, dass das BKartA die Pläne in ihrer derzeitigen Form für nicht genehmigungsfähig angesehen habe. Dies hat nun laut BKartA die Einstellung des gegen die beiden Unternehmen laufenden Verfahrens zur Folge.

Die Aufsichtsbehörde hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie das Vorhaben der Fernsehunternehmen als eine verbotene Kartellabsprache ansehe, und eine Abmahnung angedroht. Auf ein abgestimmtes Vorgehen hätte zum einen der bei einem isolierten Vorgehen eines einzigen Unternehmens der sonst zu erwartende Einbruch der Werbeinnahmen hingedeutet. Umgekehrt hätte ein gemeinsames Vorgehen relativ risikolos neue Einnahmequellen erschlossen. Dies hätte aber die Verbraucher erheblich belastet, da ein monatliches Freischaltentgelt erhoben worden wäre, ohne zugleich die Digitalisierung voranzutreiben. Denn diese gebe es bereits jetzt schon im Satellitenbereich. Vielmehr sei es den Unternehmen darum gegangen, die Haushalte mit entsprechenden Endgeräten auszustatten, »um die Digitalisierung auf das koordinierte entgeltliche Geschäftsmodell der Sendergruppen auszurichten«.

Ob die ProSiebenSat.1 Media AG damit endgültig von Verschlüsselungsplänen Abstand nehme, wollte das Unternehmen gegenüber »Digitalfernsehen.de« nicht bestätigen. Für ein Wiederaufgreifen des gegenwärtigen Geschäftsmodells kündigte das BKartA bereits an, das eingestellte Verfahren wieder fortzuführen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2876:

https://www.urheberrecht.org/news/2876/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.