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05.02.2007; 12:04 Uhr
GSDZ hält Adressierbarkeit von Programmen grundsätzlich für möglich
Angebote müssen Mehrwert bieten und mit offenem Gerätestandard empfangbar sein

Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten (GSDZ) steht einer Adressierbarkeit von Rundfunkinhalten grundsätzlich offen gegenüber. Wie der Vorsitzende der GSDZ, Hans Hege, am 1.2.2007 erklärte, böte die Digitalisierung und die damit verbundene Zunahme von Übertragungswegen zwar mehr Wettbewerb, erhöhe aber zugleich auch den Aufwand für Veranstalter. Um die so bestehenden Chancen in einem wirtschaflich vertretbaren Maß auch nutzen zu kkönnen, müsse es für letztere also zulässig sein, Programminhalte zu verschlüsseln und so adressierbar zu machen. Jedoch sei dies laut Hege nur unter mehreren Bedingungen denkbar: Zum einen müsse die Verschlüsselung für den Verbraucher zu einem erkennbaren Mehrwert führen, also z. B. interaktive und mit neuen Zusatzdiensten versehene Programmangebote. Dieses Kriterium sei folglich bei der Grundverschlüsselung bisheriger Free-TV-Angebote nicht erfüllt. Ferner hätten Programmveranstalter und Infrastrukturbetreiber gemeinsam dafür zu sorgen, dass ein offener Endgerätemarkt gefördert werde, damit der Zuschauer mit einem Endgerät in der Lage sei, sämtliche abonnierbaren und von ihm tatsächlich abonnierten Angebote mit nur einer Set-Top-Box empfangen zu können. Die Erfahrungen im Ausland zeigten, dass eine derart ausgestaltete Adressierbarkeit von Inhalten ein »Basisprogramm frei empfangbarer Programme« nicht ausschließe, so Hege.

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