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09.03.2006; 10:13 Uhr
Kartellamt segnet Satellitengebühr ab
Aber Zulässigkeit der Grundverschlüsselung digitaler Satellitenprogramme zweifelhaft

Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen die Einführung einer Gebühr für den Empfang von digitalem Satelliten-TV. Wie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) am 9.3.2006 berichtete ist die Erhebung einer Satellitengebühr als solche nach Ansicht des Kartellamtspräsidenten Ulf Böge kein kartellrechtliches Problem. Europas größter Satellitenbetreiber SES Astra (Astra) plant ab 2007 eine Grundverschlüsselung über eine digitale Sendeplattform. Neben der einmaligen Freischaltungsgebühr erwartet die Zuschauer eine monatliche Gebühr von bis zu 5 Euro. Außerdem benötigen sie künftig eine so genannte Smartcard und ein passendes Empfangsgerät. Man plane jedoch eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren ein, in der parallel auch noch ein unverschlüsselter Empfang möglich sei, kündigte der Vorstandsvorsitzende der Astra, Ferdinand Kayser, gegenüber der »FAZ« am 1.3.2006 an.

Zwar hält das Kartellamt die Gebühr für zulässig. Im Visier der Wettbewerbshüter ist allerdings die geplante elektronische Programmverschlüsselung. Fraglich ist, ob die Tochter des Satellitenbetreibers SES Astra, APS, bei der Entwicklung technischer Plattformen zur Verschlüsselung der Sendungen Spezifikationen vornehmen könnte, die zu einer Marktabschottung führen könnten. Die Ermittlungen wurden aufgrund von Beschwerden von Herstellern digitaler TV-Empfänger aufgenommen. Diese befürchten, dass RTL und ProSiebenSat.1 im Rahmen von Gesprächen mit APS Einfluss auf diese Spezifikationen genommen haben könnten.

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