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21.06.2006; 17:52 Uhr
ARD und ZDF bezeichnen Grundverschlüsselung als Etikettenschwindel
VPRT wirft öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten falsche Argumentation vor

Der Vorsitzende der ARD, Thomas Gruber, und ZDF-Intendant Markus Schächter gehen gegen die Verschlüsselungspläne des Satellitenbetreibers SES Astra weiterhin massiv vor. Als »Etikettenschwindel« bezeichneten sie in einem gemeinsamen Positionspapier an die Rundfunkkommission der Länder das Vorhaben der privaten Fernsehsender, ihre Programme über die Satelliten-Plattform ab 2007 nur noch grundverschlüsselt - also gegen ein geringes monatliches Entgelt - zu verbreiten. Das Vorhaben diene nicht der Verbreitung und Förderung des Digitalfernsehens, sondern einem Einstieg in die Entwicklung kommerzieller Pay-TV-Angebote, was die Entwicklung neuer Techniken aber behindere. Unter rechtlichen Gesichtspunkten warnt das Papier vor einer bedenklichen Marktabschottung, unter medienrechtlichen Aspekten stehe aufgrund der zunehmend vertikalen Integration der Beteiligten eine verstärkte Medienkonzentration zu befürchten. Auch urheberrechtliche Argumente des Piraterieschutzes seien unzutreffend, da die einschlägigen Vorschriften gerade die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verbreitung von Rundfunk eröffneten. Insgesamt drohe durch die Grundverschlüsselung eine »digitale Spaltung der Bevölkerung«.

Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), Jürgen Doetz, sieht in dem Positionspapier die Angst der Öffentlich-Rechtlichen ausgedrückt, dass die Grundverschlüsselung und der damit verbundenen Nachweisbarkeit des Fernsehverhaltens die Existenz der Rundfunkgebühr verstärkt in Frage gestellt werden könnte. In einer Pressemitteilung vom 21.6.2006 ging Doetz mit den Argumenten von ARD und ZDF scharf ins Gericht: »Es ist schlicht falsch, dass durch die Grundverschlüsselung alle Angebote Pay-Angebote würden oder die Grundverschlüsselung keine Bedeutung für den Schutz der Signale - auch und gerade im urheberrechtlichen Sinne - hat.« Er gestand aber zu, dass mit Blick auf Standards von Endgeräten und Zugangsfragen noch einige Punkte zu klären und auch die Interessen der Verbraucher umfassend zu berücksichtigen seien.

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