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17.09.2010; 16:42 Uhr
Staatskanzleien wollen Haushaltsabgabe bis 2013 begrenzen
Weitere Gebührenrunde unter Vorbehalt der KEF-Ergebnisse

Die Staatskanzleien haben sich nach Berichten der »Süddeutschen Zeitung« bei ihrem gestrigen Treffen in Speyer darauf geeinigt, keine Begrenzung der Haushaltsabgabe auf 17,98 Euro über 2013 hinaus im Rundfunkstaatsvertrag festzuschreiben. Es sei verfassungsrechtlich erforderlich, der Entscheidung der KEF nicht vorzugreifen. Gleichwohl wollen alle Länder für Beitragsstabilität sorgen.

Laut »carta.info« wollen ARD und ZDF nächste Woche ein Gutachten zu Datenschutzfragen der Haushaltsabgabe vorlegen, mit dem belegt werden soll, dass »die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen sind«.

Die geplanten Regelungen zur Haushaltsabgabe werden an vielen Stellen kritisiert. 14 Wirtschaftsverbände erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass sich die jährlichen Belastungen der Wirtschaft von zurzeit 450 auf 800 Millionen fast verdoppeln werde. Autoradios in Firmenfahrzeugen und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürften nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden, so die Verbände. Der Unternehmer Erich Sixt, für dessen Autovermietung die Gebührenreform einer Beitragserhöhung von 5,76 auf 5,99 Euro bringen würde, erklärte, er sei bereit vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Die »FAZ« bemängelt, es fehle der Sozialausgleich. Die Begründung der künftigen Abgabenerhebung bei blinden, seh- und hörbehinderten Menschen, sie diene der Ermöglichung barrierefreier Angebote, überzeuge nicht, weil sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten um solche Angebote ohnehin kümmern solle.

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