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15.12.2010; 19:07 Uhr
Aus Gebühr wird Beitrag: Ministerpräsidenten unterzeichnen neuen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag
Beck: Haushaltsabgabe trägt Medienkonvergenz Rechnung - Wirtschaft werde meist nur mit Drittel-Beitrag belastet

Nachdem die Ministerpräsidenten im Oktober für die Neuordnung der Rundfunkgebühren abgestimmt hatten, wurde am 15. Dezember 2010 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin unterzeichnet. Nun müssen die Länderparlamente abstimmen. Ministerpräsident Kurt Beck hebt in einer Presseerklärung hervor, dass nun ein Abgabenmodell gefunden sei, welches der Medienkonvergenz Rechnung trage. Die Belastungen der Wirtschaft seien aufgrund der für die meisten Unternehmen geltenden ermäßigten Abgabensätze moderat. So gelte für Betriebe mit bis zu acht sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, und damit für die meisten Betriebe und Betriebsfilialen, die Ein-Drittel-Privilegierung (5,99 Euro). Dazu käme die Entlastung durch Freistellung des ersten Autos in Betrieben. Beck hatte im Oktober angekündigt, man werde die Interessen der Wirtschaft beim finalen Entwurf stärker berücksichtigen, nachdem Wirtschaftsverbände eine Mehrbelastung in dreistelliger Millionenhöhe prognostiziert hatten (vgl. Meldung vom 22. Oktober 2010). Betriebe von neun bis neunzehn Mitarbeitern zahlen den vollen Beitrag.

Der Staatsrechtler Ingo von Münch bezeichnet in der »FAZ« die juristische Begründung als dürftig. So stelle Paul Kirchhof in seinem Gutachten (vgl. Meldung vom 9. Mai 2010) auf den »strukturellen Vorteil, den die Allgemeinheit aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht« sowie auf den Vorteil Einzelner, »durch öffentlich-rechtliche Programme über eine stetige, individuell erschließbare Quelle der Information, der Unterhaltung, der kulturellen Anregung zu verfügen«, ab. Mit dieser Begründung bleibe, so von Münch, eine Abgrenzung zur Presse und zum privaten Rundfunk aus. Auch »einfacher und gerechter« werde der Beitrag nicht, wie heute in der »FAZ« zu lesen ist. Zwar gebe es in Zukunft keine Schwarzseher mehr. Aber die GEZ bestünde fort und würde weiter Daten sammeln und Vermieter unter Umständen zu Angaben über Mieter zwingen.

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[IUM/eg]

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